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Petition 70166

Gesetzliche Krankenversicherung - Mitgliedschaft

Aufhebung einer spezifischen gesetzlichen Regelung für EU-Rentner vom 22.02.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die gesetzliche Regelung aufzuheben, nach der EU-Rentner als freiwillige Mitglieder zu versichern sind, wenn sie nicht 90 Prozent in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens pflichtversichert waren.

Begründung

Viele Frauen machen sich erst in der zweiten Arbeitshälfte selbständig. Bis der Laden läuft, ist kein Existenzgründer als 1 Mann-Frau-Betrieb in der Lage, den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse monatlich zu bezahlen. So viel Einkommen hat man ja gar nicht. Der Betrieb muss ja erst mal ins laufen kommen.
Wenn nach Jahren gesundheitliche Aspekte zur Aufgabe zwingen, und aus der früheren Zeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente beansprucht werden kann, ist diese kleiner, als die normale Altersrente. Es fehlen Jahre.
Hier ist man nicht in der Lage, vor allem, wenn man noch Schulden abbezahlen muss aus der Selbständigkeit, als Rentner nur in der Freiwilligen Versicherung der Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse die Beiträge zu zahlen.
Beträge sind höher und noch Zusatzbeiträge. Schließlich hat man ja viele Jahre früher in die gesetzliche einbezahlt.
Und ist man auch vor der Erwerbsunfähigkeit nochmal in der normalen Pflichtversicherung gewesen. Die Stellung als Erwerbsunfähigkeitsrentner ist schlechter gestellt, weniger Geld, wird außen nicht gleich behandelt, wie Altersrentner und lebt u. U. unter der Grundsicherung. Da noch Krankenkassenbeträge zu zahlen, ist unmenschlich. Erwerbsunfähigkeitssrentner haben viele Nachteile, besonders häufig trifft es ja Frauen. Mitunter alleinstehende Frauen.

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