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Petition 70173

Kaufvertragsrecht

Recht auf Reparatur für elektronische Klein-/Großgeräte sowie Verpflichtungen für Hersteller vom 22.02.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Klein- und Großgeräte zu statuieren sowie Hersteller dieser Produkte zu verpflichten, Originalersatzteile für ca. 10 Jahre vorzuhalten und diese nicht nur an offizielle Reparaturpartner, sondern auch an unabhängige Dienstleister und Verbraucher abzugeben, Reparaturanleitungen und vor Verkauf die Halbarkeitsauslegung öffentlich zugänglich zu machen sowie Beschränkungen zur Eigenreparatur zu deaktivieren.

Begründung

In Zeiten des härter werdenden Wettbewerbs und Produktion von Serien elektronischer Geräte in immer kürzer werdenden Intervallen verwundert es kaum, dass Hersteller an einer Obsoleszenz für elektronische Geräte ein nicht zu unterschätzendes Eigeninteresse haben. Sei es die bewusste Planung einer Sollbruchstelle nach einem gewissen Zeitraum (meinst nach Ablauf der gesetzlichen zwei Jahre Gewährleistungsfrist) oder die "Auslegung" eines Gerätes für ein Nutzungszenario und die darauf ausgerichtete Festlegung der Haltbarkeitsdauer für diese Geräte.
Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes ist es nunmehr überfällig, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Zwar ist es gesetzlich aus unterschiedlichsten Gründen (europarechtlich, eigentumsrechtlich, ... ) nicht umsetzbar, den Gewährleistungszeitraum für derartige Geräte auf beispielsweise 5 Jahre zu erweitern, jedoch kann durch die gesetzliche Verankerung o. g. Vorschläge aus meiner Sicht deutlich dazu beigetragen werden, die Haltbarkeit genannter Geräte zu Gunsten der Umwelt und Ressourcen, sowie der Verbraucher zu verlängern.

Zu 1.: Tlw. nach nicht einmal drei Jahren und der folgenden Reparaturnotwendigkeit teilt der Hersteller in letzter Zeit auffallend häufig mit, dass leider keine Originalersatzteile vorhanden sind und eine Reparatur somit "unmöglich" sei. Durch eine Festlegung einer solchen Frist zur Bereithaltung von Originalersatzteilen, ist der Verbraucher nicht mehr von der Servicebereitschaft des Herstellers zur Bereithaltung solcher Teile abhängig, kann Reparaturen in der Zeit von 10 Jahren selbst / durch Fachkraft durchführen lassen und ist nicht gezwungen, ein nur drei Jahre altes Gerät direkt zu vernichten.

Zu 2.: Auffallend ist im Bereich Elektronik auch, dass Reparaturen durch fehlende Fehlerbehebungsdokumente kaum noch durch den Verbraucher selbst, sondern immer häufiger nur noch durch Fachkräfte des Unternehmens ("Servicepartner") durchgeführt werden können. Durch die Veröffentlichungspflicht von Reparaturanleitungen steht dem Verbraucher nun frei, selbst die Reparatur durchzuführen. Damit wird die Abhängigkeit der Haltbarkeit von Elektronikgeräten von dem Hersteller minimiert. Dies kommt Umwelt und Verbrauchern zugute.

Zu 3.: Die meisten Hersteller verbauen mittlerweile "Spezialmodule", die es dem Verbraucher unmöglich machen, selbst Reparaturen vorzunehmen. Z. b. sind Smartphones eines großen amerik. Herstellers mit Spezialschrauben verschraubt, die es dem Verbraucher nicht einmal ermöglichen, den Akku zu wechseln. Ein Verbot solcher bewussten Beschränkungen wird dazu führen, Reparaturen durch den Verbraucher leichter selbst durchführen zu können.

Zu 4.: Immer mehr Geräte gehen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputt. Tlw. wird auf Nachfrage sogar angegeben, dass Gerät sei eben für einen Zeitraum für 2,5 Jahre Benutzung ausgelegt und diese sei nun um. Bei einer Veröffentlichung solcher Auslegungen vor dem Kauf, könnten Verbraucher dies in Kaufentscheidung einbeziehen.

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