Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Sechs-Wochenfrist für Selbstständige bis zum Bezug des Krankengeldes und die Beitragserhebung auf ein fiktives Einkommen im Krankheitsfall abzuschaffen.
Begründung
Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, zahlen einen Mindestbeitrag, auch wenn das Einkommen für diesen nicht ausreicht. Hierzu wird ein fiktives Einkommen zu den Einkünften hinzu angenommen. Das ist soweit verständlich, wenn man davon ausgeht, dass die Krankenversicherung eine gewisse Beitragshöhe benötigt, um die Kostendeckung zu gewährleisten. Im Krankheitsfall wird, vorausgesetzt der Versicherungsnehmer zahlt einen Zusatzbeitrag, ein Krankengeld ausgezahlt. Das geschieht jedoch erst nach sechs Wochen. Von diesem wird dann aber der Beitrag für das fiktive Einkommen wieder abgezogen. Es entsteht damit eine irrationale Situation: Je niedriger das Einkommen im Vorfeld der Erkrankung war, umso niedriger fällt das Krankengeld aus und umso höher berechnet sich das fiktive Einkommen und umso höher ist der Beitrag auf dieses. Das widerspricht dem Sinn und Zweck des Krankengeldes. Diese soll den Lebensunterhalt sichern. Weiterhin gibt es für Selbständige keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, mit der Konsequenz, dass der kranke Selbstständige um seine Existenz fürchten muss.
meine Beschwerde richtet sich gegen die Barmer GEK, ich gehe allerdings davon aus, dass das für alle gesetzlichen Krankenkassen zutrifft.
Mein konkreter Fall:
Die Barmer GEK verweigert die Zahlung von Krankengeld mit folgendem Hintergrund:
Der Versicherte hat keinen Versicherungsschutz, weil er einen Krankheitsfall ( stationären Aufenthalt )erst 2 Tage nach der Kündigung durch seinen Arbeitgeber angemeldet hat.
Der Versicherte war aber durch die Kündigung und einen labilen Gesundheitszustand innerhalb der Frist weder psychisch noch physisch in der Lage, einen Arzt aufzusuchen.
Erst durch massives Drängen an den Patienten wurde ein stationären Aufenthalt möglich.
Gleichzeitig wurde sowohl das Arbeitsamt, als auch die Krankenkasse informiert.
Im Schreiben an die Krankenkasse wurde gebeten, evtl. Probleme bei der Zahlung von Krankengeld zu benennen, damit noch rechtzeitig evtl. Fehlendes nachzureichen.
Trotz mehrfacher Telefonate mit der Krankenkasse, mit der ARGE usw. bekam man keine klarstellende Auskunft.
Erst nach dem festgestellt wurde, dass kein Krankengeld gezahlt wurde, hat man die Auskunft erteilt, weshalb dieser Stand eingetreten ist.
Mehrere Telefonate, mit der Bitte um eine Ausnahme wurden mit den gesetzlichen Argumenten entkräftet.
Jetzt stelle ich folgende Frage an den Ausschuss:
kann es in einem Sozialstaat sein, dass tatsächliche schwerwiegende Erkrankungen durch einen Zeitverzug von1 Tag, den Betroffenen in eine krankheitsverschärfende Situation bringen?
Mittellos in einen Rechtsstreit zu verwickeln?
An dieser Stelle könnte ich Ihnen aus den Erfahrungen der letzten Jahre unendlich viele Beispiele nennen, die dem Erkrankten widerfahren sind. Alle Probleme konnten nur durch uns, seine Angehörigen in halbwegs vernünftige Bahnen gelenkt werden.
Nun ist aber hier das Ende erreicht. Ohne ein direktes Eingreifen durch den Ausschuss, ist die nächste Katastrophe nicht mehr abzuwenden.
Ich bitte daher um möglichst schnelles Handeln, denn es ist nicht einsehbar, dass ein Paragraph mehr zählt als ein soziales Denken und Handeln.
Schließlich hat das Deutschland auch bewiesen, zumindest bei der Flüchtlingskrise.
Ich glaube, dass durch solche Fälle der politische Aspekt nicht zu unterschätzen ist.
Der Zulauf zu Parteien, wie beispielsweise der AfD lässt sich leicht erklären, wenn man bedenkt, dass in manchen Fällen Unterschiede gemacht werden, die nur für Deutsche gelten, andere jedoch begleitet, beraten und finanziert werden.
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort