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Petition 70282

Geschlechterspezifische Fragen

Reformierung des Transsexuellengesetzes vom 27.02.2017

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen das Transsexuellengesetz entsprechend den Vorbildern aus Dänemark, Irland und Malta zu reformieren. Es ist

1. der Schutz intersexueller Säuglinge und Kleinkinder vor operativen Eingriffen,
2. das Recht auf Selbstbestimmung ohne jahrelangen Alltagstest,
3. die Änderung des juristischen Geschlechts unabhängig vom Familienstand, durch Reform der Ehe,
4. die Übernahme med. Leistungen durch ges. Krankenkassen,
5. die Anerkennung eines dritten Geschlechts

zu bewirken.

Begründung

Das deutsche Transsexuellengesetz wurde bereits 2011 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig erklärt.

Der kommende ICD-11 reflektiert, dass in etlichen Studien als Ursachen der psychischen Leiden transsexueller Menschen hauptsächlich sowohl die Nicht-Akzeptanz ihrer Identität durch die Gesellschaft als auch die Inkongruenz zwischen Körper und Identität festgestellt wurden. Die transgeschlechtliche Identität selbst stellt keine psychische Störung dar. Als einzig medizinisch hilfreich hat sich die Angleichung des Körpers an die geschlechtliche Identität herausgestellt. Der Ansatz, die Identität an den Körper anzupassen, hat sich als nicht erfolgreich herausgestellt.

Jahrelange Alltagstests, wie sie derzeit fast immer gefordert werden, setzen transsexuelle Menschen einem unnötigen und oft qualvollem Zustand aus, in dem sie sich gegenüber dem bestehenden sozialen Stigma bloßstellen und sich damit psychischer und körperlicher Gewalt aussetzen müssen. Transsexuelle Menschen suchen medizinische Hilfe aufgrund eines enormen Leidensdrucks. Ein langer Alltagstest verstärkt dieses Leiden und kann weitere psychische Probleme verursachen. Die Wahrscheinlichkeit einer Fehldiagnose ist wesentlich geringer als die Wahrscheinlichkeit einer tiefen psychischen oder gar körperlichen Verletzung durch diesen Alltagstest.

Die Notwendigkeit eine Ehe, und damit eine Familie, auflösen zu müssen, damit das juristische Geschlecht dem gelebten Geschlecht entsprechen kann, steht nicht zuletzt dem Kindeswohl entgegen. Die geschlechtliche Änderung eines Elternteils ist für Kinder dagegen in der Regel unproblematisch. Eine Reform der Ehe als Partnerschaft unabhängig vom Geschlecht ist der richtige Weg.

Die Anerkennung eines dritten gesellschaftlichen Geschlechts, wie es in einigen Ländern schon lange üblich ist, trägt der Existenz von Menschen Geltung, die nicht in das heteronormative Schema hineinpassen.

Intersexuelle Neugeborene und Kleinkinder bedürfen medizinisch gesehen keiner Behandlung. Es besteht kein Grund zu einem medizinischen Eingriff bevor das Kind selbst seine Geschlechtsidentität begreifen und artikulieren kann.

Die wissenschaftliche Anerkennung der Existenz und des Nutzens von geschlechtlicher Diversität sollten bei der Rechtsgebung berücksichtigt werden. Diese hier geforderten grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht aufgrund religiöser Ressentiments verweigert werden.

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