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Diskussion zur Petition 70320

Immissionsschutz

Beschluss eines Maßnahmenkatalogs zur Feinstaubreduzierung vom 28.02.2017

Diskussionszweig: Dringlichste Maßnahme: Einhaltung geltender Gesetze und Normen

traubensaft | 02.07.2017 - 20:26

Dringlichste Maßnahme: Einhaltung geltender Gesetze und Normen

Anzahl der Antworten: 2

Es ist immer schön wenn sich Menschen Gedanken über die Möglichkeit verschiedenster Maßnahmen zur Feinstaub und Stickoxid Reduzierung machen. Grundsätzlich finde ich das auch gut. Aber ich möchte dennoch auf zwei Punkte hinweisen:

1. Feinstaub ist differenziert zu betrachten. Wenn von Feinstaub in den Medien geschrieben wird, ist meist von PM10 Emissionen die Rede. Siehe dazu folgenden Link http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18793/. Die Reduzierung von Abrieb spielt bei PM10 eben nur noch eine geringere Rolle. Wobei der Aufwierbelung eine umso größere Rolle zukommt!
(Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist übrigens der Meinung, dass die Reduzierung des Verkehrs um knapp unter 50 % weniger effektiv ist als die Abschaffung sämtlicher Diesel EURO5/4 bei gleichbleibendem Verkehr. Ist ein guter Witz, oder?!)

2. Wichtigste Maßnahme muss die Einhaltung sämtlicher Grenzwerte und Normen im Straßenverkehr sein. Das Problem ist doch nicht das die EURO5 Norm schlecht ist und wir deshalb eine EURO6 Norm brauchen. Das Problem ist das die Grenzwerte der Normen generell um ein vielfaches überschritten werden. Laut Umweltbundesamt werden die Grenzwerte bei EURO6 Norm bereits jetzt um das 6 fache überschritten!!! (Quelle: Siehe Grafik https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/stickoxid-belastung-durch-diesel-pkw-noch-hoeher vom 25.04.2017).

Nehmen wir mal an alle Autos überschreiten die Grenzwerte im Durchschnitt um das Doppelte (was noch sehr niedrig ist). Bei Einhaltung der Grenzwerte hätten wir eine Reduzierung sämtlicher Emissionen um 50 %.

Um das zu erreichen sind alle gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden. Die Bundesregierung muss nur die Autohersteller verpflichten unverzüglich alle Autos nachzubessern bzw. eben entsprechend die Autohersteller vor Gericht verklagen. Der Bundestag ist die Volksvertretung und sollte uns in dieser Angelegenheit vertreten.
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