Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, einen Maßnahmenkatalog für die Feinstaubreduzierung in der Bundesrepublik zu schaffen. Konkret sollten alle möglichen Quellen betrachtet werden, geeignete Maßnahmen aufgelistet sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen soweit noch nötig für die Umsetzung in betroffenen Gebieten (Städten, Kreisen).
Speziell geht es selbstverständlich um den Straßenverkehr, aber auch andere Quellen müssen bedacht werden.
Begründung
Immer noch werden in vielen Ballungsgebieten die Feinstaubgrenzwerte zu häufig überschritten. Die Einführung von Umweltzonen und Grenzwerte für Kraft- und Heizwerke haben zwar die Lage etwas verbessert, es ist aber vielerorts nicht ausreichend. Eine weitere Verschärfung (z. B. blaue Plakette) wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, da diese Quelle (Abgase) schon weitgehend minimiert ist.
Es macht daher mehr Sinn sich die anderen Quellen vorzunehmen. Im Straßenverkehr sind das dem Umweltbundesamt zufolge, Aufwirbelungen von der Fahrbahn sowie Bremsen-, Reifen- und Fahrbahnabrieb.
Aufwirbelungen lassen sich durch häufigere Fahrbahnreinigung (Reinigungsfahrzeuge mit Feinstaubfilter/abscheider), geringere Geschwindigkeit und kleinere Fahrzeuge reduzieren.
Abriebe durch geringere Geschwindigkeit, kleinere und leichtere Fahrzeuge, konsequente Instandhaltung der Fahrbahndecke sowie technische Verbesserungen (z. B. Wirbelstrombremse).
Der Katalog sollte also mögliche Maßnahmen mit ihrer zu erwartenden Wirkung enthalten. Dazu ein Handlungsleitfaden damit betroffene Kommunen geeignete Maßnahmen für ein individuelles Konzept auswählen und gezielt anwenden können.
Die Maßnahmen sollen selbstverständlich von Experten erarbeitet und möglichst exakt gewichtet werden. Dennoch füge ich zum Schluss noch eine Beispielliste an, um eine grobe Richtung zu skizzieren. Sicherlich kann man über das ein oder andere Beispiel streiten. Das sollte aber nicht ausarten, zumal die letztendliche Anwendung der Maßnahmen ja individuell von der betroffenen Kommune angeordnet werden soll.
Es geht auch nicht um die Diskriminierung irgendwelcher Bevölkerungsgruppen, sondern ausschließlich um die Gesundheit all derer, die in den betroffenen Gebieten wohnen, arbeiten, einkaufen, zur Schule gehen oder einfach nur da sind.
Maßnahmenbeispiele:
Tempo 30 in der ganzen Stadt/Aufwirbelung und Abrieb reduzieren
Wirbelstrombremsen Pflicht für alle PKW ab 2t Gewicht/Abrieb reduzieren
Aktion für vorausschauendes Fahren/Abrieb reduzieren
Anschaffung und Nutzung neuer Straßenreinigungsfahrzeuge/Aufwirbelung reduzieren
Fahrbahndecken rechtzeitig erneuern/Abrieb reduzieren
Radverkehr fördern/Abrieb, Aufwirbelung und Abgase reduzieren
Autofreie Sonntage/Abrieb, Aufwirbelung und Abgase reduzieren
Zulässiges Gesamtgewicht für PKW begrenzen/Abrieb, Aufwirbelung und Abgase
Begrünungspflicht für brachliegende Flächen/Aufwirbelung reduzieren
1. Feinstaub ist differenziert zu betrachten. Wenn von Feinstaub in den Medien geschrieben wird, ist meist von PM10 Emissionen die Rede. Siehe dazu folgenden Link http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18793/. Die Reduzierung von Abrieb spielt bei PM10 eben nur noch eine geringere Rolle. Wobei der Aufwierbelung eine umso größere Rolle zukommt!
(Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist übrigens der Meinung, dass die Reduzierung des Verkehrs um knapp unter 50 % weniger effektiv ist als die Abschaffung sämtlicher Diesel EURO5/4 bei gleichbleibendem Verkehr. Ist ein guter Witz, oder?!)
2. Wichtigste Maßnahme muss die Einhaltung sämtlicher Grenzwerte und Normen im Straßenverkehr sein. Das Problem ist doch nicht das die EURO5 Norm schlecht ist und wir deshalb eine EURO6 Norm brauchen. Das Problem ist das die Grenzwerte der Normen generell um ein vielfaches überschritten werden. Laut Umweltbundesamt werden die Grenzwerte bei EURO6 Norm bereits jetzt um das 6 fache überschritten!!! (Quelle: Siehe Grafik https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/stickoxid-belastung-durch-diesel-pkw-noch-hoeher vom 25.04.2017).
Nehmen wir mal an alle Autos überschreiten die Grenzwerte im Durchschnitt um das Doppelte (was noch sehr niedrig ist). Bei Einhaltung der Grenzwerte hätten wir eine Reduzierung sämtlicher Emissionen um 50 %.
Um das zu erreichen sind alle gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden. Die Bundesregierung muss nur die Autohersteller verpflichten unverzüglich alle Autos nachzubessern bzw. eben entsprechend die Autohersteller vor Gericht verklagen. Der Bundestag ist die Volksvertretung und sollte uns in dieser Angelegenheit vertreten.