Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für jährlich zu erneuernde Blitzlichtbehandlungen (IPL) bei unheilbaren Rosacea-Erkrankungen im Gesicht zur Linderung und Prävention ausnahmslos im nachgewiesenen Krankheitsfall übernehmen.
Begründung
Die Rosacea-Erkrankung ist erheblich einschränkend für Patienten und unheilbar. Die Blitzlichtbehandlung führt in vielen Fällen zu einer sofortigen Verbesserung des Hautbildes und ist präventiv erhaltend jährlich in einer Hautarztpraxis zu erneuern. Eine Kostenübernahme seitens des Patienten ist nicht angemessen, der finanzielle Aufwand ist für die Krankenkasse aus präventiver Sicht erheblich geringer als die Folgekosten, auch solche, die sich aus der Beeinträchtigung der Patienten ergeben können (Arbeitsausfall, psychische Belastung etc.).