Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 70561

Arbeitslohn

Streichung der Ausnahmeregelung § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 12.03.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Ausnahmeregelung § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) zu streichen.

Begründung

Die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ergeben, dass positive Wirkungen der Regelung nicht nachweisbar sind. Insbesondere trifft dies für die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in Arbeit zu, siehe hierzu den „Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes“, BT-Drs. 18/11118 vom 09.02.2017. Es sind auch keine Ansätze erkennbar, dass sich dies in Zukunft merklich ändern wird, da 1,1 Prozent der westdeutschen und 1,2 Prozent der ostdeutschen Betriebe im Jahr 2015 infolge des Mindestlohns verstärkt Personen eingesetzt haben, für die eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn gilt und 1,9 Prozent der Betriebe beabsichtigen, von dieser Möglichkeit künftig Gebrauch zu machen, siehe IAB-Kurzbericht 18/2016, Seite 5.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben