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Diskussion zur Petition 70563

Einkommensteuer

Keine Rückversetzung des hinterbliebenen Ehepartners in Steuerklasse 1 nach der Zwei-Jahres-Frist (beim Sterbefall) vom 12.03.2017

Diskussionszweig: "Bis dass der Tod euch scheidet."

Nutzer1909254 | 01.06.2017 - 11:44

"Bis dass der Tod euch scheidet."

Anzahl der Antworten: 16

Die Steuerklassen werden nach den gegeben Lebensumständen festgelegt und nicht nach der Vergangenheit oder der Zukunft.
Und wie sagt man treffend: "Bis dass der Tod euch scheidet."

Man lebt dann also entweder "dauerhaft getrennt" oder quasi "durch den Tod geschieden"

-- Lohnsteuerklasse (wikipedia) --

Lohnsteuerklasse I
In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:

  • Ledige,
  • Verheiratete/Verpartnerte, deren Ehegatte/Lebenspartner beschränkt steuerpflichtig ist,
  • Verheiratete/Verpartnerte, die dauernd getrennt leben, auch Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners).
  • Geschiedene

Die Zahl der Kinderfreibeträge wird in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen.

...

Lohnsteuerklasse III
Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:


  • Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner/Lebenspartner erhält dann die Steuerklasse V. Auch wenn der andere Partner nicht berufstätig oder selbstständig ist, wird die Lohnsteuerklasse III zugewiesen.
  • Verwitwete bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten/Lebenspartners folgenden Kalenderjahres.

    • Der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner muss zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein.
    • Die Ehegatten/Lebenspartner dürfen bis zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben.

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