Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Konzentration militärischen Fluglärms gleichmäßig über die Luftübungsräume von ganz Deutschland verteilt wird, des weiteren eine Verschiebung in höhere Luftzonen erfolgen soll und Überschallgeschwindigkeit über bewohntem Gebiet verboten werde. Luftbetankungen haben über unbewohnten Gebieten stattzufinden. Wir fordern eine gleichmäßige Verteilung u. eine Anpassung der Betriebszeiten (Schließung an bestimmten Wochentagen sowie in den Schulferien).
Begründung
Die in unter dem Übungsraum ED-R 205/305 lebenden Menschen werden durch den hier konzentrierten Übungsbetrieb in unangemessener Weise benachteiligt. Dem Gleichstellungsgrundsatz nach Art. 3 GG wird nicht Rechnung getragen. Militärischer Übungsflugbetrieb mit Kampfflugzeugen wird, im Gegensatz zum zivilen Flugbetrieb, durch kein Gesetz eingeschränkt. Er ist ungleich lauter als die zivile Luftfahrt, für die Betroffenen nicht planbar und verursacht dadurch Krankheiten der Psyche und des Herz-Kreislaufsystems.
Laut einer Studie der Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz ist es der Arbeitsgruppe von Professor Münzel gelungen nachzuweisen,
„ dass Fluglärm eine deutliche Erhöhung der Stresshormone, eine Gefäßfunktionsstörung, erhöhten oxidativen Stress in den Gefäßen und eine deutliche Änderung der Expression von Genen in der Gefäßwand nach sich zieht. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass Fluglärm, ähnlich wie bei den mit Fluglärm exponierten gesunden Probanden in der Vorgängerstudie, innerhalb eines Tages schon eine endotheliale Dysfunktion auslöst, eine Überempfindlichkeit gegenüber gefäßverengenden Substanzen verursacht und den Stresshormonspiegel deutlich ansteigen lässt. Dies führt unter anderem zu einem Bluthochdruck. Verantwortlich hierfür war in erster Linie eine vermehrte Bildung freier Radikale als Folge des Fluglärms.“