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Diskussion zur Petition 70777

Versicherungswesen

Einführung einer Versicherungspflicht gegen Inkasso für Unternehmen (bei Kaufvertragsabschlüssen mit privaten Endverbrauchern) vom 23.03.2017

Diskussionszweig: Besser so formuliert: Pflicht bei Anzahlungen zur Vorlage einer Ausfallbürgschaft

Michael Meß | 08.07.2017 - 15:20

Besser so formuliert: Pflicht bei Anzahlungen zur Vorlage einer Ausfallbürgschaft

Anzahl der Antworten: 1

Besser so formuliert:

Wenn ein Bauunternehmer vor Fertigstellung des Auftrages Anzahlungen entgegennimmt, ist er vor Annahme verpflichtet, eine Ausfallbürgschaft (z. B. von einer Bank/Versicherung) in entsprechender Höhe vorzulegen.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafe und persönliche Haftung des Verantwortlichen.

Grund:
- Geht der Bauunternehmer pleite, kann der Häuslebauer mit Hilfe der Ausfallbürgschaft Mehrkosten auffangen, die ihm entstehen, wenn eine andere Firma weiterbauen muß.
- Anzahlungen vor Fertigstellung sind im Interesse des Bauunternehmers, um sich gegen einen Aufall beim Häuslebauer zu schützen. Die Bauunternehmung hat die unternehmerische Freiheit, darauf zu verzichten.
- Der Häuslebauer hat oft wenig Spielraum, um mit dem Bauunternehmer zu verhandeln, vielmehr wird ihm eine Anzahlung in der Regel einfach aufgedrückt. Lediglich reiche Bauherren können Anzahlungen wegdiskutieren.
- Eine Ausfallbürgschaft bei der Baufirma kann billiger sein, als beim Bauherren.
- Alternativ zu einer Anzahlung kann der Bauunternehmer auch eine Ausfallbürgschaft einer Bank vom Häuslebauer entgegennehmen.

So werden Häuslebauer besser vor der Schuldenfalle ( Dann kommt wohl oft Post von Inkassobüros... ) durch Unternehmenspleiten geschützt.

Das ist wohl das, was der Petent eigentlich gerne möchte und was ich für unterstützenswert halte, daher Mitzeichnung!

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