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Petition 70946

Gerichtsverfassung

Ersatzlose Streichung des § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz vom 03.04.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen

Begründung

Begründung
Bürgerschaftliches Engagement stellt eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Eine Einschränkung der Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters am Schöffendienst nach zwei Wahlperioden spricht der Förderung des ehrenamtlichen Engagements entgegen. Auch ist nicht nachzuvollziehen, weshalb der Gesetzgeber diese Einschränkung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

Kosten
Durch eine Streichung in dem o. g. Gesetz würden auf den Staat keinerlei weitere Kosten zukommen.

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