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Diskussion zur Petition 70948

Arzneimittelwesen

Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Duogynon-Geschädigte vom 03.04.2017

Diskussionszweig: Arzneimittelwesen - Eiinrichtung eines Entschädigungsfonds für Duogynon-Geschädigte

Petent | 20.04.2017 - 10:13

Arzneimittelwesen - Eiinrichtung eines Entschädigungsfonds für Duogynon-Geschädigte

Anzahl der Antworten: 17

Längst überfällige Entschädigung der Duogynon-Opfer
213

Ceetee67 | 15.05.2017 - 14:08

Ja Malika2000. Damals gab es keinen gesetzlichen Schutz, nicht einmal eine mit heute vergleichbare ArzneimittelSicherheit z.B. Durch mehrere Studien. Danke für dein solidarisches Handeln.

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Malika2000 | 14.05.2017 - 21:18

Zitat: von Ceetee67

Ein auf Anzeige der Interessengemeinschaft hin eingeleitetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beim Landericht Berlin (Az.: 1 Wi Js 329/78 ) wurde am 19.12.1980 eingestellt.
Hauptgründe: Das ungeborene Leben war im Mutterleib noch nicht gesetzlich geschützt.



Wie bitte? Wurde Beschwerde eingelegt gegen die Einstellung des Verfahrens? Das ungeborene Leben ist nicht gesetzlich geschützt? Dann wäre eine Abtreibung auch nicht strafbar, weil das ungeborene Leben ja nicht gesetzlich geschützt ist.

Aber wenn man den Artikel liest wo unsere angeblich "deutschen" Medikamente herkommen, dann dürfte einem übel werden. Mal unter " Intransparente Medikamenten-Produktion Die Täuschung in der Packungsbeilage" googlen..... auch deshalb unsere resistenten Keime, die Jahr für Jahr Menschen das Leben kosten. Und die Politik schaut zu.....

Natürlich habe ich mitgezeichnet.

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Der_Musikus | 02.05.2017 - 10:07

Zitat: von Malika2000
Was das für ein Richter war, der eine "Mediation" in so einem ungeheuerlichen Fall vorschlug, möchte ich erst garnicht wissen. Was sollte denn mit einer Mediation erreicht werden? ("wir haben uns alle wieder lieb?")



Vielleicht einfach noch mal genau lesen:
Bayer gewann vor Gericht wegen Verjährung. Damit war die Geschichte juristisch erledigt, es konnten keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, Bayer war nicht mehr zu packen.

Etwas anderes als ein FREIWILLIGES Verfahren zur Konfliktbeseitigung, eben die vorgeschlagene Mediation, konnte daher nicht mehr passieren. Der Vorschlag der Mediation war ein letzter Versuchsballon, den Geschädigten doch noch zu was zu verhelfen.

113

Malika2000 | 30.04.2017 - 15:25

Wenn die Firma Schering mit diesem Medikament auf den Markt gegangen ist- ohne ihre gesetzliche Aufgabe zu erfüllen zu untersuchen ob Schäden durch dieses Mittel ausgelöst werden, dann sehe ich die Firma Schering auch in der Pflicht für die Folgen der geschädigten Menschen aufkommen zu müssen. Immerhin hat sie ja auch daran verdient.
Und wenn es "nur" um einige hundert betroffene Menschen geht- dann sollte die Fa. Schering erst Recht für diese Menschen aufkommen. So ist sie als Arzneimittelhersteller für mich- und sicherlich viele andere Frauen- nicht mehr zu akzeptieren. (wer weiß was da alles noch so im Umlauf sein könnte?)

Ich kann nicht nachvollziehen wie Menschen so eiskalt und gefühlsarm sein können das einfach abzutun, als würde es sich hier um irgendeine Lapalie handeln. Aber leider scheint es davon viel zu viele zu geben.....
Was das für ein Richter war, der eine "Mediation" in so einem ungeheuerlichen Fall vorschlug, möchte ich erst garnicht wissen. Was sollte denn mit einer Mediation erreicht werden? ("wir haben uns alle wieder lieb?")

Persönlich kann ich nur jeder Frau raten die Kinder bekommen möchte- niemals und auf keinen Fall irgendwelche Medikamente (egal von welcher Firma) einzunehmen- egal was andere sagen. Habe ich auch nicht getan und gesunde Kinder bekommen.

Mitzeichnung!

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kati543 | 24.04.2017 - 16:19

Nein, das tun deutsche Neurologen nicht. Das Medikament wird nach wie vor an ohne Belehrung und der nun mittlerweile vorgeschriebenen Patientenkartei lustig an Mädchen, weibliche Jugendliche und Frauen im gebärfähigen Alter verordnet. Mehrere einhunderttausend Patientinnen, die im entsprechenden Alter dieses Medikament bekommen sind keinesfalls ein "verantwortungsvoller Umgang". Das ist ein Dauermedikament. Das kann man im Fall einer Schwangerschaft nicht mal eben schnell wechseln.
Der wirklich allereinzigste Grund, warum es in Deutschland keinen Skandal gibt, ist die Tatsache, dass Ärzte sich schlichtweg weigern diese Diagnose zu stellen.
Von Anfang an standen nur die Warnhinweise wegen Spina Bifida drauf - was ist mit dem Rest? Das wurde 2004 bekannt, warum kam da kein Roter Hand Brief? Das sind doch keine geringfügigen Behinderungen. 10(!) Jahre später kam der Rote Hand Brief für Ärzte und Apotheker - offenbar kennen auch heute noch nicht alle Neurologen die "Neuigkeiten". Jetzt - erst dieses Jahr - wurde das Ganze nochmal verschärft. Nur warum denn nicht gleich 2004, oder von mir aus 2005?
Die meisten neuen Epileptikerinnen, die ich kenne, die dieses Medikament verordnet bekommen, bekommen es völlig grundlos. Eine einfache Epilepsie, es wurde gar kein anderes Medikament vorher versucht (Valproat ist das Mittel letzter Wahl und als Patientin muss man das auch normalerweise unterschreiben, dass man das weiß, belehrt wurde und entsprechend verhütet) und eine Belehrung gab es nicht oder sie wurde heruntergespielt.

202

Captaine Bee | 24.04.2017 - 15:55

Frage: ist eigentlich das ungeborene Leben im Mutterleib heute besser geschützt? Valproat soll ja auch bei ungeborenen Kindern zu Schäden geführt haben. Die gleichen Hormone wie in Duogynon sind ja in den heute im Handel erhältlichen oralen Kontrazeptiva, auf Gestagenen beruhen die Methoden der Langzeitverhütung (Hormonspirale "Mirena", "Jaydess", ab Mai "Kyleena"). Zwar wird behauptet, da sei nichts teratogen (fruchtschädigend). Aber diese Behauptung basiert lediglich auf Tierversuchen, deren Aussagekraft begrenzt ist. Prospektive Studien gibt es nicht. Ob "Trotz-Pille-Kinder" wirklich keinen Schaden durch die Hormonzufuhr in der Frühschwangerschaft erlitten haben, das wird nicht erforscht. Es gibt zum Thema Hormone in der Schwangerschaft eine retrospektive Studie von 2012 zu Duogynon, auf die sich das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte gern beruft. Na ja, meiner Meinung stand das Erkenntnis der "Studie/Dissertation Dr. med." von Anfang an fest. Immerhin erhielt der beauftragte Forscher und Doktorvater Prof. Schäfer - nach meinem Kenntnisstand - zeitgleich Zuwendungen von Fa. Bayer. Gut, dass jetzt in England mal genauer drauf geschaut wird. Allerdings beschämend, dass die Betroffenen in Deutschland seit über 2 Monaten auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministers Gröhe zum Thema Amtshaftung in Sachen Duogynon warten.

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Captaine Bee | 24.04.2017 - 15:44

Was die Bayer AG anerkennt, sollte den Opfern mittlerweile egal sein. Schering und Bayer leugnen alle Fakten, die dem Konzern nicht passen. Glykosat ist für die Bayer-Chefs nicht krebserregend usw. Bei diesen Leuten auf einen Erkenntniszuwachs und ein Verantwortungsgefühl zu hoffen halte ich für sinnlos.

Bis zum 01.01.1978 gab es in der BRD kein ernstzunehmendes Arzneimittelgesetz. Deshalb ist es jetzt die Pflicht des Staates, einen Entschädigungsfonds für Duogynonopfer zu schaffen. Schering hat auch in England alles abgestritten, trotzdem wurde dort viel früher vor Duogynon/Primodos gewarnt und das Mittel aus dem Handel gezogen. Im übrigen: Auch die durch Valproat geschädigten Menschen haben in Deutschland keine Chance auf angemessene Entschädigung, denn die Beweislast liegt in Deutschland auf Seiten der Opfer. 55 Jahre nach Contergan haben Arzneimittelgeschädigte hierzulande einfach Pech gehabt. Das kann übrigens jede und jeden treffen. Die Infos über Arzneimittel stammen von den Herstellerunternehmen, eine Gegenkontrollinstanz gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Kritische Beiträge werden in den Fachzeitschriften erst veröffentlicht, wenn das Elend ein bestimmtes Ausmaß erreicht hat. Man will ja die Anzeigenkunden nicht verlieren.

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Nutzer1909254 | 24.04.2017 - 13:18

Zitat: von kati543
Sie nennen das Beispiel Dyogynon - aktueller ist der Valproat-Skandal. Frankreich hat da einen Fond eingerichtet - Deutschland komischerweise nicht.

Valproinsäure (Antiepileptika) ist seit 1967 auf dem Markt und eigentlich schon seit den 80ern Warnhinweise auf Nebenwirkungen bei Schwangeren auf die Entwicklung.
Deutsche Ärzte verschreiben Medikamente bei Schwangeren offensichtlich verantwortungsvoller als französische darum gibt es in Frankreich einen Valproat-Skandal und in Deutschland gibt es nur wenige Fälle.

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kati543 | 24.04.2017 - 12:31

Doch, es geht um Schuld. Es geht unter anderem - und das ist noch viel tiefgreifender - um die Frage, was ist mit anderen Patienten, die ebenfalls durch Medikamente schwerst mehrfachbehindert wurden. Sogar noch nicht einmal durch dieses Medikament.
Contergan war einfach nur der sehr "bekannte" Anfang, da es sehr viele Betroffene gab. Embryonen wurden auch zuvor schon schwerst geschädigt und danach auch. Sie nennen das Beispiel Dyogynon - aktueller ist der Valproat-Skandal. Frankreich hat da einen Fond eingerichtet - Deutschland komischerweise nicht.

Ich zeichne hier mit.

Eigentlich sollten Staat, Krankenversicherung, Pflegeversicherung ein wirklich gesteigertes Interesse daran haben, dass solche Dinge aufgeklärt werden und die Kosten der Behinderungen inkl. evtl. Schmerzensgeld, o.ä. den Verursachern auferlegt werden. Wer Schwangere hier nicht oder nicht richtig berät und falsche Mittel verordnet, muss eben für Folgeschäden aufkommen. Die Kosten, die diese Kinder im Laufe ihres Lebens zusätzlich verursachen sind unermesslich hoch. Unzählige Krankenhausaufenthalte, Operationen, Therapien ohne Ende, Hilfsmittel, Pflegegrad, Frühförderung, I-Kraft im Kindergarten, Schulbegleitung in der Schule, sonderpädagogischer Förderbedarf,....

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Ceetee67 | 23.04.2017 - 22:06

Der Staat ist in der Pflicht, wenn Großkonzerne Jahrzehnte verstreichen lassen, um sich dann vor deutschen Gerichten auf Verjährung berufen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft warnt schon 1975 vor der Anwendung von Duogynon bei Schwangeren. Trotzdem empfiehlt Schering die weitere Anwendung als Schwangerschaftstest. Mit Billigung des Bundesgesundheitsamtes wird Duogynon weiter an Schwangere verschrieben obwohl ungefährliche Testmittel seit geraumer Zeit auf dem Markt sind.
Ein auf Anzeige der Interessengemeinschaft hin eingeleitetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beim Landericht Berlin (Az.: 1 Wi Js 329/78 ) wurde am 19.12.1980 eingestellt.
Hauptgründe: Das ungeborene Leben war im Mutterleib noch nicht gesetzlich geschützt.

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