Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 71144

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Rotkreuz-Schwestern vom 15.04.2017

Diskussionszweig: Keine Mitzeichnung. Wer selbstlos einer Gemeinschaft (Schwesternschaft/Kloser) angehört, agiert als Gemeinschaft. Arbeitsverhältnis Fehl am Platz.

TheFirstDarkspirit | 29.06.2017 - 13:27

Keine Mitzeichnung. Wer selbstlos einer Gemeinschaft (Schwesternschaft/Kloser) angehört, agiert als Gemeinschaft. Arbeitsverhältnis Fehl am Platz.

Anzahl der Antworten: 8

Wenn Sie einer Schwesternschaft selbstlos angehören, ist es Sache der Gemeinschaft. Da ist ein Arbeitsverhältnis völlig fehl am Platze, da Sie es im Prinzip ehrenamtlich ausüben, auch wenn im Hintergrund Geld gezahlt wird.
7 Personen finden diesen Beitrag hilfreich