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Diskussion zur Petition 71388

Private Krankenversicherung

Wechsel-Möglichkeit in die GKV für Bezieher von ALG II bzw. Grundsicherung vom 03.05.2017

Diskussionszweig: Beispiel Zahnersatz

TC1955 | 26.06.2017 - 13:13

Beispiel Zahnersatz

Anzahl der Antworten: 3

Konkretes Beispiel für die Problematik des Basistarifs: Ich benötige aktuell eine neue Unterkieferprothese für meinen vollständig zahnlos gewordenen Unterkiefer.
Der Zahnarzt hat mir einen Heil- und Kostenplan erstellt, mit Kosten von 330,71 € für zahnärztliche Leistungen plus 610,00€ für Laborkosten, gesamt also 940,71€. Dies ist eine absolute Minimallösung zu minimalsten Kosten. Nicht einmal in Ungarn würde ich weniger bezahlen.
Wäre ich bei der GKV versichert, würde ich als Hartz4-Empfänger durch die Härtefallregelung allein 688€ für Laborkosten bekommen (doppelter Festzuschuß), die zahnärztlichen Leistungen würden ebenfalls vollständig bezahlt. Die Sachbearbeiterin beim Zahnarzt, die früher bei einer GKV gearbeitet hat, sagte mir dass die AOK bis zu 2000€ insgesamt ohne Eigenanteil bezahlen würde.

Meine Versicherung, die Hallesche, übernimmt 652,67€ insgesamt, also noch nicht einmal das Doppelte des Festzuschusses wie er bei der GKV vorgesehen ist, von den zahnärztlichen Leistungen ganz zu schweigen.
Wie ist das mit dem Prinzip der Gleichstellung mit den GKV-Versicherten zu vereinbaren? Und wie bitte soll ein Hartz-4 Bezieher knapp 300€ Eigenanteil aufbringen???

Dies ist nur ein Beispiel. Ca. 80% der von mir in den letzten 3 Jahren eingereichten Arztrechnungen wurden von der PKV nur zum Teil bezahlt. Es werden ständig neue Begründungen erfunden. Im Endeffekt mußte ich in den letzten 3 Jahren mehrere Hundert Euro aus meinem Hartz4-Regelsatz als Eigenanteil bezahlen.

Nimmt man die Schwierigkeiten hinzu, überhaupt einen Arzt zu finden, der zum Basistarif behandelt, so kann von einer menschenwürdigen Heilfürsorge absolut keine Rede sein. Die Versorgung auf GKV-Niveau durch den Basistarif (wie es die Absicht des Gesetzgebers war) ist eine Illusion. Die aktuelle gesetzliche Regelung erlaubt mir und anderen Hartz4-Empfängern in gleicher Situation KEINEN Zugang zu den einfachsten medizinischen Leistungen ohne ständiges Zuzahlen.
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