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Diskussion zur Petition 71392

Jagdwesen

Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Einsatz von Nachtzielgeräten und Waffenlampen vom 04.05.2017

Diskussionszweig: Forderung gut, Begründung miserabel.

Jagabuasch | 20.03.2018 - 23:16 (Zuletzt geändert am 20.03.2018 - 23:27 von Jagabuasch )

Forderung gut, Begründung miserabel.

Anzahl der Antworten: 10

Es gibt viele gute Gründe für Nachtzielgeräte (NZG). Wenn der Bauernverband zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) fordert, den Abschuss um 70% zu erhöhen und die Jägerschaft dem folgen möchte, dann wird es ohne mehr Technik nicht gehen. Die Vermehrungsrate bei Schwarzwild liegt laut Deutschem Jagdverband bei zwischen 250% und 300% pro Jahr. Zu Beginn eines Jagdjahrs liegt der Bestand dem zu folge bei etwa 300.000 Tieren; es werden im Jagdjahr etwa 600.000 erlegt um wieder zum Anfangsbestand zurück zu kommen. Während des Jahres verursacht Schwarzwild erhebliche Schäden in der Landwirtschaft, und durch Maisplantagen sowie Rapsanbau - beides wird für Bioenergie vermehrt angebaut -findet das Wild hochwertiges Futter und Deckung. Beides hilft bei einer rapiden Vermehrung. Dies alles sind gute Gründe für NZG.

Wer allerdings lediglich auf einen „schwarzen Fleck“ schiesst oder gar die Möglichkeit eines Schusses auf Menschen nicht ausschließen kann, der dürfte aus gutem Grund Probleme mit seiner Zuverlässigkeit bekommen. Wenn man nicht genau weiss, worauf und wohin genau man schiesst, dann lässt man den Finger gerade!

Wenn es dem Gesetzgeber wichtiger ist, dem Wild zwischen den Mondphasen Ruhe vor der Jagd zu gönnen anstatt die ASP zu bekämpfen, dann möge er dem Vorwurf von Lippenbekenntnissen dem Zorn der Landwirte und letztendlich dem der Konsumenten ausgesetzt sein, er hätte es sich redlich verdient.

Aber mit der hier vorgebrachten Begründung ist die Petition abzulehnen.
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