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Diskussion zur Petition 71564

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich

Verbot von Werbeanrufen vom 15.05.2017

Diskussionszweig: Auch unerlaubte Anrufe zu Marktforschungszwecken verbieten!

Michael Meß | 25.06.2017 - 12:43

Auch unerlaubte Anrufe zu Marktforschungszwecken verbieten!

Anzahl der Antworten: 1

Während Werbung bereits verboten ist, wird häufig wegen Marktforschung angerufen.

Dies ist nach aber derzeit wohl nicht verboten und kann nicht von der BNetzA geahndet werden.

Siehe Themenblatt unerlaubte Telefonwerbung" der BNetzA, Zitat:
"Markt- und Meinungsforschung
Anrufe zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung stellen grundsätzlich keine unerlaubte Telefonwerbung dar, solange sie nicht den Charakter wissenschaftlicher Forschung verlieren. Enthalten derartige Anrufe allerdings Werbung, ist der als Meinungsumfrage getarnte
Telefonanruf rechtswidrig und kann von der Bundesnetzagentur verfolgt werden.
In solchen Fällen ist immer eine genaue Betrachtung des Einzelfalls notwendig."

Markt- und Meinungsforschung durch unerbetene Telefonanrufe stellt aber genauso eine Belästigung dar, wenn keine Einwilligung vorliegt, und gehört genauso verboten.
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