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Petition 71813

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge

Keine Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung für Versorgungsbezüge in bestimmten Fällen vom 30.05.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Versorgungsbezüge dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, wenn die diesen Bezügen zugrundeliegenden Einzahlungen aus Einkommen erfolgen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegen.

Begründung

Auf Versorgungsbezüge müssen 120 Monate lang Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Dabei gilt 1/120 der gesamten Kapitalleistung als Basis für die Berechnung des Beitrags; d. h. die Kapitalleistung wird auf 120 Monate umgelegt und 10 Jahre lang monatlich verbeitragt. Beitragspflicht besteht bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Diese Regelung führt zur Benachteiligung von Personen, deren Einkommen, in dem Zeitraum, in dem sie Einzahlungen zum Aufbau der Versorgungsbezüge leisten, über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt.

Für Personen, deren Einkommen in der Einzahlungsphase zum Aufbau der Versorgungsbezüge unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, gilt:
Die Einzahlungen mindern die monatlich zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Somit wird dieser Personenkreis in der Einzahlungsphase entlastet und in der Auszahlungsphase dafür belastet. Diese Vorgehensweise erscheint gerecht.

Für Personen, deren Einkommen in der Einzahlungsphase zum Aufbau der Versorgungsbezüge über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, gilt:
Die Einzahlungen mindern die monatlich zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht. Es ist nach wie vor der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnende Höchstsatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Somit wird dieser Personenkreis in der Einzahlungsphase nicht entlastet und dafür aber in der Auszahlungsphase belastet. Diese Vorgehensweise erscheint nicht gerecht.

In der Praxis führt dies dazu, dass für Personen deren Einkommen in der Einzahlungsphase über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, Versorgungsbezüge nicht sinnvoll aufgebaut werden können. In der Regel ist im Rentenalter die prozentuale Steuerbelastung geringer als im Erwerbsleben. Allerdings ist diese Ersparnis geringer als die zusätzliche Belastung durch die im Rentenalter zu zahlende Kranken- und Pflegeversicherung. Somit stellen für diesen Personenkreis Einzahlungen einen Verlust dar.

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