Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 71834

Strafverfahren

Opfer von Straftaten sollen titulierte Forderungen vorrangig geltend machen können vom 31.05.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Opfer aus Straftaten ihre titulierten Forderungen vorrangig vor Geldstrafen geltend machen können oder Zahlungen aus Geldstrafen an die Tatopfer weitergeleitet werden, um titulierte Forderungen zu befriedigen. Die Pfändungsfreigrenzen des Zivilrechts sollten für Forderungen aus unerlaubter Handlung entfallen oder auf das Niveau des ALG II reduziert werden.

Begründung

Derzeit kommen Geldstrafen aus Strafverfahren ausschließlich dem Staat zugute. Wird jemand Opfer einer Körperverletzung und der Täter wird zu einer Geldstrafe verurteilt, bekommt das Geld aus der Geldstrafe NUR der Staat. Wenn das Tatopfer Schmerzensgeld oder Schadenersatz vom Täter haben will, muss es selbst ein zusätzliches, eigenes Verfahren gegen den Täter anstrengen und Geld von ihm fordern. Im Gegensatz zu einer Geldstrafe gelten bei den zivilrechtlichen Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz aber die Pfändungsfreigrenzen des Zivilrechts (bei Alleinstehenden ca. 1100,-€ Nettoeinkommen). Der Staat hat also deutlich größere Möglichkeiten, sich das Geld vom Täter zu holen, als das Tatopfer diese Möglichkeiten hat.
Das führt in nicht ganz so seltenen Fällen dazu, dass der Täter zwar die Geldstrafe bezahlt (da er andernfalls auch für die entsprechend der Anzahl der Tagessätze für X Tage inhaftiert werden würde), dem Tatopfer aber keinen Cent zahlen muss, da er mit seinem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Selbst dann, wenn das Tatopfer den Täter erfolgreich verklagt hätte, würde es wegen der Pfändungsfreigrenze trotzdem kein Geld bekommen.
Wenn also Frau A der Frau B aus Wut das Smartphone kaputt tritt und Frau A deshalb 1.000,- Geldstrafe zahlen muss - und auch zahlt - kann es trotzdem sein, dass Frau B auf ihrem Schaden von 800,-€ für das zerstörte Smartphone sitzen bleibt. Und zusätzlich kann es passieren, dass Frau A den Schaden der Frau B zunächst gar nicht begleichen KANN, weil ihr Geld nur ausreicht, um die Geldstrafe in Raten zu tilgen.
Ich möchte deshalb, dass alle Zahlungen auf Geldstrafen, die von dem Täter geleistet wurden, zunächst dem Tatopfer ausgezahlt werden, wenn es eine berechtigte Forderung aus dieser Straftat geltend machen kann. Dies dient in ganz besonderer Weise dem Opferschutz und der Wahrung der Opferinteressen und vermeidet derartige Ungerechtigkeiten, die in der Praxis häufig auftreten.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben