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Petition 71884

Straßenverkehrs-Ordnung

Gleichstellung von E-Fahrzeugen bis 25kg und 25km/h Maximalgeschwindigkeit mit Fahrrädern vom 03.06.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 25 Kilogramm und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h Fahrrädern gleichzustellen, d.h. sie dürfen zulassungsfrei, versicherungsfrei und ohne eine Fahrerlaubnis entsprechend deren Bedingungen der Straßenverkehrsordnung genutzt werden.

Begründung

Bereits seit einigen Jahren sind eine Vielzahl solcher Fahrzeuge in verschiedenen Varianten im Handel käuflich zu erwerben. Es gibt mit Elektromotoren betriebene selbstbalancierende Einräder, Hoverboards, Roller (Scooter) und Skateboards. Immer häufiger sieht man Kinder und Jugendliche damit fahren, die leider meistens nicht wissen, dass sie damit eine Straftat begeht (Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz). Dabei geht von diesen Geräten nicht mehr Gefahr für die Nutzer und für andere Verkehrsteilnehmer aus, als von einem Fahrrad oder E-Bike. Ich finde die Sicherheit ist sogar noch größer, da ich ein Fahrrad mit defekten Bremsen noch benutzen kann, diese Geräte aber mit rückwärts laufendem Motor bremsen, das bedeutet, wenn die Bremse (also der Motor) defekt ist, fährt auch das Gerät nicht mehr. Die Begrenzung auf 25 kg ist angemessen, weil auch elektrisch betriebene Fahrräder (E-Bikes) etwa soviel wiegen. Die Begrenzung auf 25 km/h ist sinnvoll, weil man auch mit einem Fahrrad oder zu Fuß problemlos (ausgenommen ältere Menschen) diese Geschwindigkeit erreichen kann. Fahrräder können insbesondere bergab sogar deutlich schneller fahren. Falls jemand daran zweifelt, dass 25 km/h zu Fuß erreichbar sind, folgende Rechnung:
Um bei einem 100m Lauf eine Zeit von 15s zu erreichen (das ist für einen Jungen in der 10. Klasse nur die Note 3) muss man im Durchschnitt etwa 24 km/h schnell laufen. Das bedeutet, dass man in der Spitzengeschwindigkeit deutlich über 25 km/h liegen muss. (man startet ja aus dem Stand oder dem Startblock und wird am Ende schon langsamer)
Außerdem möchte ich noch auf den Nutzen für umweltfreundliche Mobilität verweisen. Da die genannten Geräte in der Praxis meist deutlich leichter als 25kg, viel kleiner als ein Fahrrad sind und sich leicht transportieren lassen, ist ein Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr sinnvoll, um Distanzen zwischen Haltenstellen von Bussen und Bahnen zu überbrücken.
Ich fordere Sie also auf im Interesse von individueller, umweltfreundlicher Mobilität alle bürokratischen Hürden einzureißen und die Benutzung von elektrischen Kleinstfahrzeugen der o.g. zu legalisieren.

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