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Petition 71893

Mutterschutzgesetz

Alternatives Arbeitsangebot statt "berufsbedingtes Beschäftigungsverbot" vom 04.06.2017

Text der Petition

Schwangere Frauen, die laut Mutterschutzgesetz in einem besonders schützenswerten Beruf arbeiten und in ihrem Beruf nicht weiterarbeiten dürfen ("berufsbedingtes Beschäftigungsverbot") jedoch ohne gesundheitliche Einschränkungen sind, sollten von ihrem Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz angeboten bekommen.
Falls der Arbeitgeber keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann, muss er dieses nachweisen, andernfalls ist er verpflichtet, die Lohnersatzzahlungen zu tragen.

Begründung

Es ist selbstverständlich, daß Frauen mit Risikoschwangerschaft allen Schutz bekommen, der möglich ist.
Aber es ist nicht einzusehen, daß Frauen, die kein gesundheitliches Risiko haben, auf Kosten der Krankenkassen von jeglicher Arbeit freigestellt werden und ihr Gehalt von der Krankenkasse in voller Höhe weiterbezahlt bekommen.

Keinerlei Schutz in unserer Gesellschaft haben Frauen in befristeten Verträgen, Frauen in Zeitarbeit, Frauen die unter erheblichen Druck (Erfolgsdruck, Zeitdruck, Mobbing) ihres Arbeitgebers stehen, Frauen mit habituellen Aborten selbst wenn Sie nachweislich eine Riskoschwangerschaft haben.

Ihr Kinderwunsch bleibt unerfüllt und haben viele berufsbedingte gesundheitliche Kosten selbst aufzuwenden, die von keiner gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Während andere Frauen, die in einem sicheren Job leben (unbefristeter Vertrag schützenswerter Beruf) monatelang auf Kosten der Allgemeinheit zu Hause Renovierungsarbeiten, Urlaubsreisen, private Nebenjobs nachgehen.
Beispiele sind Erzieher oder Krankenschwestern, die anstelle einer Beschäftigung in der Verwaltung dann komplett freigestellt werden.

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