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Petition 72103

Autobahnen

Beschilderung für Tempolimit vom 18.06.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen vor einem Tempolimit (z. B. Zeichen 274) das Schild "Richtgeschwindigkeit" (Zeichen 380) mit Zusatzschild "Limit folgt in 2 km" aufgestellt werden muss, wenn die vor dem Limit zulässige Geschwindigkeit das Limit um mehr als 20 km/h übersteigt bzw. nicht beschränkt ist.

Die Richtgeschwindigkeit sollte dabei dann dem Limit entsprechen, welches folgt.

Begründung

Wenn Autofahrer auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit fahren und plötzlich ein Tempolimit wie z. B. 100 kommt, muss oft stark gebremst werden, um auf der Strecke mit Tempolimit vorschriftsmäßig zu fahren.
Es besteht dadurch das Risiko, dass andere Autofahrer, die nicht damit rechnen, dass stark gebremst wird, hinten auffahren.
Auch, wenn es nicht zu einem Unfall kommt, kann sich durch abruptes Abbremsen in der Menge der Fahrzeuge auf der Fahrbahn eine Art Schockwelle ausbreiten, die den Verkehrsfluss beeinträchtigt.
Manchmal bildet sich dadurch vor Tempolimits auch ein Stau aus, so dass ein Risiko besteht, auf ein Stauende aufzufahren.

Besser ist es, wenn Autofahrer bereits vorher wissen, dass ein Limit folgt. Dann kann man einfach den Fuß vom Gas nehmen und hat dann bei Erreichen des Tempolimit-Schildes bereits die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und braucht nicht extra stark dafür bremsen.
Das hat den Vorteil, dass vor dem Limit kein abruptes Bremsen erfolgt und der Verkehr ruhig und ungestört weiterfließt.
Nebenbei werden die Bremsen geschont (weniger Verschleiß) und es wird keine Energie weggebremst (spart Kraftstoff), somit profitiert auch die Umwelt davon.

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