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Diskussion zur Petition 72404

Pflichtteilsrecht

Abschaffung des Pflichtteils im Erbrecht vom 29.06.2017

Diskussionszweig: Das Erbrecht ist ein verfassungsmäßig geschütztes Rechtsgut

Der_Max | 18.07.2017 - 11:17

Das Erbrecht ist ein verfassungsmäßig geschütztes Rechtsgut

Anzahl der Antworten: 19

Als darf weder das Recht zum Vererben, noch das zum Erben, wesentlich in seinem Inhalt eingeschränkt werden. Was dazu führt, dass ich mit der Formulierung der Petition meine Schwierigkeiten habe.

Allerdings denke ich, dass man durchaus die Regeln des BGB, wonach jemand seinen Erbanspruch verwirkt, präziser fassen und mehr Fälle von Erbunwürdigkeit annehmen könnte - §§ 2339 ff. BGB. "Einfach so" die Kinder aus der ersten Ehe zu Gunsten der aus der zweiten Ehe zu enterben, kann nicht sein. Selbst wenn jahrzehntelang kein Kontakt bestand ...
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