Diskussion zur Petition 72404
Pflichtteilsrecht
Abschaffung des Pflichtteils im Erbrecht vom 29.06.2017
Diskussionszweig: Das Erbrecht ist ein verfassungsmäßig geschütztes Rechtsgut
Allerdings denke ich, dass man durchaus die Regeln des BGB, wonach jemand seinen Erbanspruch verwirkt, präziser fassen und mehr Fälle von Erbunwürdigkeit annehmen könnte - §§ 2339 ff. BGB. "Einfach so" die Kinder aus der ersten Ehe zu Gunsten der aus der zweiten Ehe zu enterben, kann nicht sein. Selbst wenn jahrzehntelang kein Kontakt bestand ...