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Diskussion zur Petition 72450

Strafprozessordnung

Verwendung von privaten Fotos/Videos - gerichtet auf öffentlich zugänglichen Raum - bei strafrechtlichen Ermittlungen vom 02.07.2017

Diskussionszweig: Jeder darf den Blockwart geben?

StefanJ-- | 18.07.2017 - 10:00

Jeder darf den Blockwart geben?

Anzahl der Antworten: 10

Zitat:
In dem Zeitfenster, in dem der Einbruch geschah, wurde eine Person auf der Straße durch die im Nachbarhaus installierte Kamera aufgenommen.
...
Da die Person dringend tatverdächtig ist (Verhalten), muss deren Recht am eigenen Bild hinter den Interessen der Ermittler zur Aufklärung von Straftaten hinten anstehen.

Soso. Wenn dann also auf der Kamera 1000 Leute im öffentlichen Raum zu sehen wären, dann wären alle 1000 tatverdächtig? weil sich ja jeder imme rirgendwie "verdächtig" verhält.

Nein, das wäre dann doch etwas zu einfach. "Verdächtiges Verhalten" ist kein Beweis für eine Tat.

Wenn der Wohnungseigentümer eine Aufnahme haben will, dann muss er schon selber dafür sorgen. Und bei der völlig legitimen Begrenzung auf den privaten Bereich wäre dann das dann nicht nur ein Verdacht, sondern ein Beweis, wenn zu sehen ist, wie sich jemand unberechtigt Zugang zur Wohnung verschafft.
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