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Petition 72652

Ausweise und Pässe

Ersatz des Staatsangehörigkeitsausweises durch eine mehrsprachige Staatsangehörigkeitsbescheinigung vom 16.07.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Staatsangehörigkeitsausweis durch eine mehrsprachige Staatsangehörigkeitsbescheinigung in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch ersetzt wird.

Desweiteren sollte es nur in Ausnahmefällen nötig sein, daß man außer den Eltern noch Angaben zu Großeltern und Urgroßeltern machen muß.
Es sollte ausreichen, wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, bzw. der Antragsteller diese durch Einbürgerung erworben hat.

Begründung

Der derzeitige Staatsangehörigkeitsausweis ist derzeit nur in deutscher Sprache und muß bei Bedarf in andere Sprachen übersetzt werden. Auch das verwendete Formular ist bereits sehr betagt.
Bei Ausfertigung mit mehreren Sprachen gibt es weniger Probleme mit der Anerkennung in anderen Staaten und eine teure Übersetzung kann entfallen.

Desweiteren handelt es sich nicht um ein Identitätsdokument (wie z. B. Personalausweis), sondern es wird lediglich der Besitz der Staatsangehörigkeit bescheinigt. Daher die Umbenennung in Staatsangehörigkeitsbescheinigung.

Durch die Mehrsprachigkeit und die Umbenennung dürfte das Dokument auch außerdem weniger attraktiv für Reichsbürger werden, die, wie in den Medien zu lesen ist, angeblich gerne das Dokument beantragen, weil sie denken es wäre ein Ausweispapier.

Der Verwaltungsprozeß sollte so vereinfacht werden, so daß jeder Deutsche sich ohne Begründung so ein Dokument beantragen kann, ohne daß es die Verwaltung oder den Bürger unnötig belastet.
Wenn der Antragsteller bereits einen deutschen Paß hat, dann sollten es einfach möglich sein, diesem eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung auszustellen, ohne daß aufwendig festgestellt werden muß, woher diese über Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, ... erworben wurden.
Daher sollte es ausreichen, wenn ein Elternteil bei Geburt bereits bereits einen deutschen Paß hatte und davon die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird.
Lediglich in Fällen, in denen die Behörde begründete Zweifel hat bzw. in denen der Antragsteller noch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und diese erst feststellen möchte, sollte ein aufwendiges Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen, in dem bei Bedarf diese Dokumente verlangt werden können, um einen lückenlosen Nachweis bis zu einem deutschen Vorfahren führen zu können, wenn unklar ist, ob die Eltern Deutsche sind.

Desweitern sollte das Dokument ohne Angaben von Gründen, wofür es ausgestellt werden soll, einfach auf Wunsch ausgestellt werden.

Der Text könnte beispielsweise so lauten (natürlich als Dokument formatiert):

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Bundesrepublik Deutschland
Federal Republic of Germany
République fédérale d'Allemagne

Staatsangehörigkeitsbescheinigung
citizenship certificate
certificat de citoyenneté


Vorname(n),
Forenames
Prénoms


Familienname,
Surname,
Nom


Geburtsname,
Birth name,
nom de naissance


Geburtstag und -ort
Date and place of birth
Date et lieu de naissance


ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)
is a citizen of the Federal Republic of Germany
est citoyen de la République fédérale d'Allemagne

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