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Petition 72808

Steuerberatungsgesetz

Verpflichtender Nachweis für Juristen einer Steuerberaterprüfung bei steuerberatenden Tätigkeiten vom 25.07.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,

dass es Pflicht wird für Juristen, eine Steuerberaterprüfung vorzuweisen, sofern sie steuerberatend tätig sind.
ODER es soll eine entsprechende Informationspflicht eingeführt werden, die auf der Internetseite des steuerberatenden Rechtsanwaltes sichtbar ist: "Keine Fort- und Weiterbildung zum Steuerberater". Hiermit soll der Schutz von Steuer-Ratsuchenden gewährleistet werden.

Begründung

Juristen erwerben während Ihres Studiums lediglich Kenntnisse der Abgabenordnung. Umso erstaunlicher ist es, viele Juristen vorzufinden, die angeblich umfassende Kenntnisse in sämtlichen Steuerbereichen haben wollen und ernsthaft bei ganz anderen und komplexeren Steuerthemen steuerlich beraten. Niemand in Deutschland darf einen so wichtigen beratenden Beruf ausüben, ohne entsprechende Kenntnisse. Außer bei den Juristen, da wird eine Ausnahme gemacht. Meistens lassen sich diese von den Steuermandanten auch noch die Steuer erklären! Die steuerberatenden Juristen haften so gut wie gar nicht. Es haftet der, der unterschreibt.

Wie kann das sein in Deutschland? Gerade bei so wichtigen und sehr komplexen Themen, wie unserer Deutschen Steuervielfalt? Bei Rechtsanwälten wird keine Fort- und Weiterbildung zum Steuerberater gefordert! Niemand sonst darf ohne Weiterbildung zum Steuerberater steuerberatend tätig sein. Und das ist ja auch richtig so! Unglaublich, was sich da auf dem Markt alles "Steuerberater" nennt. Hier ist ganz dringend Handlungsbedarf angesagt, auch wenn Herr Dr. Schäuble selber Jurist ist und sich das Thema "Steuer" auf den Leib geschrieben hat.

Forderung:
Rechtsanwälte, die steuerberatend tätig sein wollen, MÜSSEN die Weiterbildung zum Steuerberater vorweisen und selbstverständlich für die Beratung auch haften. Oder es soll eine entsprechende Informationspflicht eingeführt werden, die auf der Internetseite des steuerberatenden Rechtsanwaltes sichtbar ist: "Keine Fort- und Weiterbildung zum Steuerberater".

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