Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz zur Einführung von echter Transparenz in Nichtöffentlichen Verfahren beschließen, ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Eltern aus Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz, ein Gesetz gegen Willkür unter dem Mantel der Nichtöffentlichkeit und Nichtprüfbarkeit von Sachverständigenexpertisen auf Basis des von uns, betroffenen Vätern und Müttern, ehemaligen Heimkindern und Rechtsanwälten aus unseren persönlichen Erfahrungen erarbeiteten Gesetzänderungsvorschlags.
Begründung
Wir,
die wir in einer Vielzahl von Verfahren um unsere Kinder gekämpft, diese Verloren und Zurückgewonnen haben,
die wir das Leid von Kindern in Heimen und Pflegefamilien mitansehen mussten ohne Eingreifen zu können,
die wir vor Gericht nicht wahrgenommen wurden als Eltern, sondern bloße Verfahrenssubjekte, deren Beweise ignoriert und verfälscht wurden,
die wir versucht haben auf Basis der bisherigen gesetzlichen Regelungen für unsere und für Kinder Dritte das Beste zu erreichen und teils kläglich scheiterten,
die wir wissen, dass bis heute zehntausende Kinder und Eltern und schlampig getroffenen Entscheidungen leiden
fordern
die Anerkennung des PAS – Kindesentfremdung von Bezugspersonen - und ein Verbot von Maßnahmen, die Eltern-Kind-Entfremdung begünstigen,
wirtschaftliche Unabhängigkeit von Hilfebedarfsermittlung und Hilfedurchführung,
ein Verbot von Maßnahmen, die der Rückführung des Kindes nicht dienen,
Zeitliche Begrenzung der ersten Vollzeitpflege in Pflegefamilien, um „Besitzansprüche“ von Pflegeeltern im Interesse des Kindes zu verhindern
Einschränkung von unmittelbarem Zwang bei Inobhutnahmen bzw. Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse, denn niemand darf gegen Kinder Gewalt anwenden, auch nicht der Staat,
Beweis- und Darlegungsanforderungen an Sachvortrag des Jugendamtes zu stellen, denn dort wird
oft ins blaue Hinein gesprochen und auf dieser Basis Kinder entzogen,
Mehr Selbstüberprüfung durch die Gerichte bei einstweiligen Anordnungsverfahren nach sechs
Monaten und bei Eintritt der Verfahrensfähigkeit, um dem Kindeswohl und geänderten Umständen
gerecht zu werden,
Klarstellung der Amtsermittlungspflicht im Hinblick auf Sachverständigengutachten, die oft einziges
Beweisthema bleiben, und damit eine Aufforderung an staatlich bezahlte Richter, endlich ihren Job
ernst zu nehmen und richtig zu erledigen
ein Begründungserfordernis in Beschlüssen, welche die elterliche Sorge oder Teilsorge entziehen, wie
man diese Eignungsmängel überwinden kann, um Eltern eine echte Chance auf einen Neuanfang und
erfolgreiche Rückführung zu gewähren,
eine Beteiligung der Eltern bei der Bestellung eines Verfahrensbeistandes und Entscheidungsrechte
hier der Eltern, analog der Pflichtverteidigung, nur dass hier viel weitreichendere Rechte auch von
Dritten betroffen sind, die aber übergangen werden,
eine Videodokumentation von Kindsanhörungen und nichtöffentlichen Verfahrensbestandteilen
einschließlich der Sachverständigenexploration/Zeugenanhörung, weil zu oft auch von richterlicher
und behördlicher Seite Unwahrheiten zur Verfahrensgrundlage gemacht und vorsätzliche Verstöße
gegen geltendes Recht unbeweisbar hingenommen werden – das Nichtöffentliche Verfahren soll
Kinder und Familien schützen, nicht Rechtsbeugung und Lügen verheimlichen,
Vereinheitlichung von Schadensersatzansprüchen bei ungerechtfertigten Inobhutnahmen oder
Sorgerechtsentziehungen,
Transparenz bei der Einsetzung von Gutachtern und Verfahrensbeiständen (Rotationsprinzip), um
Absprachen zu verhindern