Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es Reiseveranstaltern untersagt wird, bei Buchung einer Reise und Zahlung per Kreditkarte eine prozentuale Gebühr des Reisepreises zu fordern.
Der Aufwand für den Reiseveranstalter ist unabhängig vom Reisepreis immer der gleiche, so dass, wenn überhaupt, nur eine Pauschalgebühr gerechtfertigt ist.
Begründung
Zum Beispiel verlangt der Reiseveranstalter bei Zahlung mit Kreditkarte eine Gebühr von 1% des Reisepreises.
Das bedeutet:
Bei Reisepreis von 2335,- € fordert der Reiseveranstalter eine Gebühr von 23,35 €, was m.E. schon unsittlich überteuert ist.
Bei Reisepreis von 5225,- € fordert der Reiseveranstalter eine Gebühr von 52,25 €, für die gleiche Leistung, was m.E. schon in die Nähe von Diebstahl führt.
Dagegen wurde mir bei Buchung einer Flugreise von einer Fluglinie nur ein Pauschalbetrag von 2,- € gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Helemut Schwarz