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Petition 73545

Arbeitnehmerüberlassung

Änderung der Bemessungsgrundlage für den SV-Beitrag von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vom 05.09.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass arbeitgeberseitige Sozialabgaben für Zeit- und Leiharbeiter auf den Betrag erhoben und abgeführt werden, den das Einsatzunternehmen an die Verleihfirma zahlt.

Begründung

Zunächst beglückwünsche ich die gewählten Abgeordneten in und für die neue Legislaturperiode.

Ich gehe davon aus, dass das Thema Zeit- und Leiharbeit ohnehin überarbeitet werden wird.

Bitte bedenken Sie dabei, dass momentan ein legaler Diebstahl zu Lasten der Sozialkassen stattfindet. Würde das Drittunternehmen, wo irreguläre Beschäftigte zum Einsatz kommen, diese DIREKT entlohnen, und sei es noch so niedrig, so würden die Sozialversicherungsbeiträge auf diese Summe anfallen. Statt dessen wird aber an ein Zweitunternehmen gezahlt, das natürlich eigene Gemeinkosten und Margen einrechnet; dort werden Sozialabgaben aber nur auf DEN Betrag geleistet, der dem Arbeitnehmer (m/w) tatsächlich ausgezahlt wird. Dies verstößt gegen den Gedanken, dass da, wo der Mehrwert der Arbeit anfällt, nämlich im eigentlichen Beschäftigungsbetrieb, solidarisch in die Gemeinschaftskassen einbezahlt wird. Hier werden die öffentlichen Versicherungen bewusst betrogen, und das derzeit mit dem Segen des Gesetzgebers. Bitte stellen Sie das baldmöglichst ab, im Zusammenhang mit einer angemessenen Neuregelung des gesamten Sektors.

Danke.

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