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Diskussion zur Petition 73550

Jagdwesen

Aufnahme der Tierart Wolf in das Bundesjagdgesetz vom 05.09.2017

Diskussionszweig: Aufnahme in das Jagdrecht bedeutet nicht zwangsläufig die Bejagung

Nutzer95 | 16.01.2018 - 16:51

Aufnahme in das Jagdrecht bedeutet nicht zwangsläufig die Bejagung

Anzahl der Antworten: 0

Eine Aufnahme in das Jagdrecht bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Tier auch bejagt wird.
Elche, Steinwild, Wisent, Luchs, Seehund, etc. sind etwa auch im Jagdgesetz aufgeführt, genießen jedoch eine ganzjährige Schonzeit, so dass die Tiere nicht bejagt werden.
Dieses Verfahren hat sich bewährt, weswegen von meinem Wissensstand nichts gegen eine Anwendbarkeit auch beim Wolf spricht.
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