Text der Petition
1. Der Bundestag möge beschließen, dass die Tierart Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird und gemäß § 2 Abs.1. BJagdG als jagdbare Wildart dem Jagdrecht unterliegt.
2. Der Bundestag möge beschließen, dass der zuständige Fachausschuss ein Gutachten zum günstigen Erhaltungszustand der Wildart Wolf beauftragt, welches die Wolfsbestände der Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern populationsübergreifend wildbiologisch beurteilt!
Begründung
Der Wolf unterliegt nach internationalem Recht (Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II) / (Berner Konvention (Anhang II), nach europäischem Recht (EG Verordnung 338/97 (Anhang A) / (Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG (Anhang II, Prioritäre Art, Anhang IV, Art. 12 und 16), nach Bundesrecht (Bundesnaturschutzgesetz (Streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i. V. mit § 44) und Tierschutzgesetz, sowie im Landesrecht (Sächsisches Naturschutzgesetz / Sächsisches Jagdgesetz / Sächsische Jagdverordnung) in Deutschland dem höchsten Schutzstatus. Das Schutzziel der EU ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands prioritärer Arten.
Entsprechend der Definition in "Leitlinien für Managementpläne für Großraubtiere in Europa auf Populationsebene" ist der günstige Erhaltungszustand einer isolierten Wolfspopulation mit etwa 1000 adulten Individuen erreicht. Ist eine Population mit anderen Populationen so vernetzt, dass die Zuwanderer eine genetische und demographische Wirkung haben, so kann ein Bestand von mehr als 250 erwachsenen Tieren ausreichen, um den Bestand als „nicht gefährdet" einzustufen.
Der strenge Schutz des Wolfes gilt in Deutschland unabhängig vom Erhaltungszustand der Art. Änderungen nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes können deshalb nicht allein von einem Bundesland herbeigeführt werden. Auch eine Abstimmung auf Bundesebene mit den Nachbarländern, insbesondere Polen, ist erforderlich und bedarf der Zustimmung der EU.
Wolfsmanagementpläne dienen dem Monitoring, sowie der Prävention und sind nicht umfassend geeignet im ländlichen Raum eine wirtschaftliche Weidetierhaltung sicherzustellen, sowie die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Wolfsmanagement muss bestandserhaltend orientiert sein und dem Schutz der Nutztierbestände vor dem Großraubtier Rechnung tragen. Bundesweit wurden in diesem Jahr 61 Rudel mit jeweils sieben bis zehn Tieren und 19 Paare beobachtet. Dauerhaft niedergelassen haben sich Rudel in Brandenburg (24), Sachsen (18), Sachsen-Anhalt (11), Niedersachsen (11) und Mecklenburg-Vorpommern (4). In Bayern sind bisher zwei Paare und in Thüringen ein Einzeltier bekannt. Die Populationsdynamik liegt über 30%. Zwischen 2002 und 2015 haben Wölfe nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes mehr als 2.000 Nutztiere gerissen. Allein im Jahr 2015 waren es zuletzt bundesweit rund 200 Attacken, bei denen Wölfe im Schnitt bis zu vier Nutztiere töteten. Bundesländer unterstützen Investitionen in den Wolfsschutz inzwischen mit 70 bis 100 Prozent Kostenübernahme. In Deutschland betrugen die Ausgaben für Herdenschutz im Jahr 2015 rund eine Million Euro. Herdenschutzinvestitionen und Wolfsrissentschädigungen werden ohne Bestandsregulierung Größenordnungen erreichen, die gegenüber den Landwirten und den Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen sind.
Die vorliegende Sachlage erfordert Beschlussfassungen, um eine Regulierungsplanung zu initiieren!
Einst war der Wolf das am weitesten verbreitete Säugetier der Welt. Man konnte ihn in ganz Europa und weiten Teilen Asiens sowie in Nord- und in Mittelamerika antreffen. Doch dann begann der Ausrottungsfeldzug. Die Menschen schafften sich einen lästigen Konkurrenten vom Hals.
Schon seit dem Mittelalter ist das Image des Wolfes schlecht. Das hat vor allem mit der Konkurrenzsituation zu tun. Die Menschen mögen den Wolf nicht, weil er ihnen immer wieder in die Quere kommt: Die Jäger ärgern sich, dass er ihnen die besten Rehe und Hirsche wegschnappt
Bisher gab es gerade mal wenige Tiere, die sich wieder angesiedelt haben. Jedoch wurden bisher von den wenigen Wölfen bereits 23 illegal von Wilderern erschossen. 14 allein davon in Brandenburg und Sachsen (jeweils 7), 3 in Sachsen, 3 in Sachsen-Anhalt, 1 in Mecklenburg Vorpommern, 1 in Bayern und 1 in Rheinland Pfalz.
114 Wölfe fielen dem Straßenverkehr zum Opfer.
Also reden wir hier von 73 Paaren Stand 22.11.2017, die im Schnitt 6 Jungtiere bekommen.
Und die sollen 80 Millionen Menschen gefährden, weil sie Rotwild und Rehe fressen um zu überleben?
Ich habe eher den Eindruck, dass hier Jägerlobby im Vordergrund steht. Früher waren die Menschen arm- sie hatten nichts zu essen. Deshalb haben sie den Wolf ausgerottet, weil er ihr Vieh fraß.
Heute haben wir Lebensmittel im Überfluß- und wollen den Wolf schon wieder ausrotten?
Der Mensch ist das schlimmste, was der Natur droht- niemals aber die Natur selbst.