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Petition 73675

Einkommensteuer

Gleiche steuerliche Behandlung für in ihrem Geburtsland lebende Rentner vom 13.09.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Rentner, die in ihrem Geburtsland leben (sei es In- oder Ausland), gleiche Steuerbehandlung erhalten.

Begründung

Antrag auf Gesetzesänderung/Steuergesetz Santiago de Chile, 13.09.2017

Ein deutscher Bürger ist ebenso Deutsch, wenn er in Deutschland oder im Ausland geboren ist. “Jus sanguinis” steht über “jus solis”. Seine Rechte und Pflichten sind in beiden Fällen gleich. Ein Deutscher also, egal wo er geboren ist, kann in Deutschland leben, studieren, arbeiten, sich entwickeln und danach, wenn die Zeit gekommen ist, sich auch pensionieren lassen. Bis hier stimmt alles bestens.
Der in Deutschland geborene Deutsche, jetzt als Rentner, kann in seinem Geburtsland (in Deutschland) leben, muss aber weiterhin Steuererklärung einreichen, usw.
Der in Ausland geborene Deutsche, jetzt auch als Rentner, kann auch in seinem Geburtsland (im Ausland) leben, muss ebenfalls Steuererklärung einreichen …
… aber hier beginnen die Differenzen und Ungerechtigkeiten im deutschen Steuergesetz:
Das deutsche Steuergesetz besteuert bzw. “bestraft” im Ausland lebende Rentner in grösserem Masse als in Deutschland lebende Rentner. Dieses kann zum Teil verständlich sein, z. B. im Falle von Rentnern, die in Steuerparadiese wie Virgin Islands (UK), südliche Feriengebiete oder Rentnerparadiese ziehen wie Mallorca (Spanien), Miami (USA) oder Bermuda (UK).
Der in Deutschland lebende Rentner hat Recht auf einen steuerfreien Teil der Rente, er hat auch Recht auf Ehegattenbesteuerung (günstiger als die Einzelpersonbesteuerung) und sollte er letztendlich Steuer zahlen müssen, dann ist es auf Grund seines realen Einkommens.
Der im Ausland lebende Rentner dagegen hat lediglich Recht auf einen steuerfreien Teil der Rente. Er hat aber überhaupt kein Recht auf Ehegattenbesteuerung. Ferner muss er Steuer zahlen auf Grund einer sehr hohen Mindestsumme von 13.372 Euro, auch wenn sein zu versteuerndes Einkommem geringer, sogar viel geringer ausfällt.
Um diese Steuer-Ungerechtigkeiten zu beseitigen, müsste das deutsche Steuergesetz unterscheiden, zwischen “im Ausland lebende Rentner” und “im Geburtsland lebende Rentner”.
“Im Ausland lebende Rentner” werden weiterhin so besteuert wie z. Z. schon vorgesehen.
“Im Geburtsland lebende Rentner” (Inland oder Ausland je nachdem, wo der Rentner geboren wurde) werden ab Gültigkeit der beantragten Steuer-Gesetzesänderung so besteuert, wie diejenigen, die in Deutschland leben. In diesen Fällen wollen alle, die in ihren Geburtsländern leben (In- und Ausland) in der Nähe ihrer Familienmitglieder bzw. Freunde ihren Lebensabend verbringen.

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