Text der Petition
Das BGB soll festlegen, dass Wohnraummietverträge fristlos enden, wenn durch Tod oder durch erfolgte Heimunterbringung der Mietpartei die Grundlage für den Mietgebrauch einer Wohnung entfällt.
Begründung
Die genannten Ereignisse liegen meiner Ansicht nach im Sinne höherer Gewalt außerhalb der geschäftsmäßigen Bedingungen, die in einem Mietverhältnis vertraglich zu regeln sind. Es erscheint kaum zu glauben, dass in solchem Falle noch Kündigungsfristen gelten sollen. Diese dienen doch dazu, den Umbruch durch Beendigung/ggf. Wechsel eines Mietverhältnisses für beide Parteien als geschmeidigen Übergang zu gestalten. Ein solcher ist aber in genannten Fällen nicht möglich; der Mieter verlässt das Objekt abrupt, ungeplant, ungewollt, schuldlos. Damit steht der betreffende Wohnraum dem Vermieter auch unmittelbar zur anderweitigen Vermietung zur Verfügung. Einzelheiten bzgl. Fristen für Räumungs- und ggf. Renovierungsarbeiten müssten per Klausel geklärt werden.
In aller Regel handelt es sich in besagten Fällen bei der Mietpartei um eine Einzelperson im Rentenalter. Ein häufiges Szenario ist eintretende Pflegebedürftigkeit und kurzfristig notwendig werdende Heimunterbringung. Heimkosten sind beträchtlich und verzehren vielfach die komplette Rente. Wie kann es gerecht sein, dass derjenige auch noch parallel die vorherige Miete weiterzahlen soll? Gerecht für den Vermieter, ja; aus dessen Sicht ist der Mieter willkürlich ausgezogen und natürlich noch in der Pflicht, die Rendite seiner Immobilie aufrecht zu erhalten und ihm den Stress mit Neuvermietung zu entspannen! Das ist doch wohl mit einem gesunden Rechtsempfinden nicht vereinbar!