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Petition 73845

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches

Keine Strafmilderung beim Konsum von Alkohol/Drogen vor einer Straftat vom 19.09.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderer Drogen vor einer Straftat bei der Verhandlung vor Gericht und dem Strafmaß nicht strafmildernd auswirken. Sowohl bei einmaligem Konsum zur Tatzeit als auch bei Langzeitkonsum.

Begründung

Für die Art der Straftat und für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Täter (bzw. die Täterin) nüchtern oder betrunken war. Das Resultat ist das selbe. Daher sollte auch die Strafe die selbe sein.
Außerdem ist es im nachhinein auch meist nicht mehr feststellbar, ob der Täter zu dem Zeitpunkt wirklich unter Drogen stand oder nicht, um die Strafe zu verringern liegt eine Lüge nahe.
Mit meiner Petition entfällt auch der Anreiz eine Tat zu planen, etwas zu trinken und dann die Tat zu begehen, in der Hoffnung dadurch einen Strafnachlass zu erhalten wenn man erwischt wird.

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