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Diskussion zur Petition 73900

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Legalisierung von Cannabis in Deutschland vom 25.09.2017

Diskussionszweig: Beim Kontakt mit Polizei: Hinweisen auf §17 Verbotsirrtum

Syntaxie | 24.11.2017 - 06:18

Beim Kontakt mit Polizei: Hinweisen auf §17 Verbotsirrtum

Anzahl der Antworten: 8

Weil die Polizei wohl zulegt bei der Jagd, denke ich, daß man ihnen auch was entgegensetzen sollte und die Polizei in ihrer Position als Übeltäter klarstellen könnte
Zitat:
§ 17
Verbotsirrtum

1Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html

Der Großteil der Polizei glaubt sicher korrekt zu handeln bei der Hexenjagd auf Kiffer und ist z.T. auch
Opfer von Erpressung - machen, oder Problem mit Vorgesetzem usw.

Wichtig ist bei überraschendem Kontakt die Argumentation, daß THC kein BTM, sondern eine anregende Substanz ist.
Wer sich allerdings nicht mit den medizinischen Anwendungen befassen möchte, hat wahrscheinlich keine Chance beim Kontakt mit der Polizei korrekt zu argumentieren. Nur selber chillen wollen reicht einfach nicht zum Argumentieren. Die Argumente stecken quasi in einigen med. Anwendungsmöglichkeiten. NICHT pauschal die Anwendung gegen Schmerzen !
THC alleine kann nämlich sogar Kopfschmerzwahrnehmung verstärken, weil eben KEIN BTM
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