Text der Petition
Mit der Petition wird eine Konkretisierung der §§ 49a-53 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gefordert. So sollen Kriterien formuliert werden, die die neue technische Entwicklung bei Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen berücksichtigt und die durch technische Entwicklungen der letzten Jahre zunehmende Blendung anderer Verkehrsteilnehmer verringert.
Begründung
Als Bürger möchte ich kurz auf zunehmende Blendgefahr auf den Strassen hinweisen.
Durch technische Entwicklungen (Xenon-Gasentladungslampe, LED, Tagfahrlicht) wurden Scheinwerfer und andere Leuchten im Strassenverkehr
mit höherer Lichtleistung möglich,
in der Bauform kleiner,
und damit die Leuchtdichte am Austrittsort sehr viel größer.
Zusätzlich wurde Tagfahrlicht auf der Basis von LED eingeführt.
Fahrräder und andere Zweiräder mit LED-Leuchten eingeführt.
Rück- und Bremsleuchten heller ausgeführt.
Alle Veränderungen zusammen führen im Strassenverkehr zu einer deutlich angestiegenen Blendgefahr - gerade für ältere Menschen, deren Augen nicht mehr so gut adaptieren können.
In der Strassenverkehrszulassungsordnung wird die Vermeidung von Blendgefahren zwar oft erwähnt, zur wirklichen Vermeidung gibt es aber ab § 49a keine wirklich ausreichenden technischen Regeln, die dies effektiv begrenzen. Blendung tritt ein, wenn Sehzellen durch zu hohe Energiedichte überlastet werden.
Vorschriften, die sich mit der Vermeidung von Blendung des Auges befassen, sollten
- entweder so abgefasst werden, dass die Leuchtdichte am Austrittsort (Scheinwerfer, Rückllicht etc) einen kritischen Wert nicht überschreitet. Dies führt zwangsläufig zu größeren Scheinwerfern.
- oder eine Messvorschrift eingeführt wird, die sich apparativ das Auge als Vorbild nimmt. Auf einer in der Vorschrift definierten künstlichen Retina (Fotodioden) darf eine Leuchtdichte in einem bestimmten Abstand von der Lichtquelle nicht überschritten werden.
Physiologen oder Augenoptiker können ihnen sicherlich entsprechende Grenzwerte für das Auge nennen, um eine effektive Vermeidung von Blendung in der StVZO zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Geert Closius