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Diskussion zur Petition 73980

Zulassung zum Straßenverkehr

Konkretisierung der §§ 49a-53 StVZO (bzgl. Blendung) vom 29.09.2017

Diskussionszweig: Subjektive Betrachtungsweise

Nutzer1634179 | 15.11.2017 - 18:57

Subjektive Betrachtungsweise

Anzahl der Antworten: 6

Ich wurde im Straßenverkehr auch schon sehr oft geblendet. Das führt jedoch eher auf falsch eingestellte Abstrahlwinkel zurück als auf neuartige Lichtquellen. Im Übrigen empfindet Blendung jeder Mensch anders. Wenn die Augen eines Verkehrsteilnehmers überempfindlich auf Lichtquellen reagieren, sollte dieser Verkehrsteilnehmer eher gemäß § 2 Abs. 4 StVG auf seine körperliche Eignung hin geprüft werden, ob eine gesundheitliche Einschränkung seiner Augen die Teilnahme am Straßenverkehr verbietet statt die Ursache an LED-Fahrleuchten zu suchen. Lichtquellen an Fahrzeugen müssen nicht nur bei Dunkelheit sondern insbesondere auch bei schlechten Witterungsverhältnissen dazu verhelfen, frühzeitig erkennbar zu sein.
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