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Petition 74014

Umgangsrecht

Umgestaltung des Umgangsrechts zugunsten des Kindeswohles vom 01.10.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Umgangsrecht zugunsten des Kindeswohles umzugestalten

Begründung

Der Paragraph 1684 Abs. 1 geht davon aus, dass es Kindeswohl dienlich sei, wenn das Kind zu beiden Elternteilen Umgang hat.
Kinderrechte finden im Familienrecht keinerlei Anwendung. Der Kinderschutz muss auch bei biologischen Eltern gegeben sein.

Denn anstatt die Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention gefordert wird, beharrt man auf das "Recht" der Kinder zu beiden Elternteilen Kontakt haben zu "dürfen".
Säuglinge werden in ihrem Urvertrauen gestört, indem sie zu Umgängen mit dem anderen Elternteil müssen.

Man geht davon aus, dass der Umgang zu beiden Elternteilen gut ist wegen der genetischen Herkunft.
Jedoch wird die Individualität des Kindeswohls und die der Familienkonstellationen nicht beachtet.
Es ist seit Jahrzehnten bekannt, wie sich häusliche Gewalt (auch wenn sie "nur" beobachtet wurde) auf das Kindeswohl auswirkt, jedoch nicht beachtet. Im Familienrecht heißt es dann Gewalt gegen die Bezugsperson habe nichts mit dem Kind zutun.
Kindern wird vermittelt, dass man sie nicht schützen kann und Gewalt toleriert wird.

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