Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen (WKA) nach § 35 BauGB beschließen.
Begründung
Auf Grund der Privilegierung für den Bau von WKA (Windkraftanlage) nach § 35 BauGB hat jeder Bauherr in dieser Sache grundsätzlich erst einmal das „Recht“ eine Windkraftanlage zu bauen/errichten und zwar vor allen anderen Dingen, also privilegiert. Der Bau im ländlichen Raum, der ja eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten ist wird damit zum Gewerbegebiet für den Windkraftausbau. Das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren ist minimalistisch und eben durch das „Recht zum Bau“ schon vorweggenommen, es ist so gut wie gar nicht anfechtbar und mittlerweile stark standardisiert, es gibt dafür ein sogenanntes „vereinfachtes Verfahren“. Die Privilegierung für den Bau von WKA nach § 35 BauGB muss abgeschafft werden, damit dieser dann auch wie jeder andere „Bau“, wie jedes andere Industriegewerk eingereicht, geprüft, genehmigt und gebaut werden kann.Die beiden genannten „Abschaffungen“ gehören unmittelbar zusammen, denn die Windenergie mit hohem Tempo und Subventionen voranzutreiben, wenn der produzierte Strom nicht genutzt/abgenommen werden kann und dennoch bezahlt wird ist widersinnig und eine marktwirtschaftliche Wende in der Energiepolitik wäre ökologischer und ökonomischer. Dem Bäcker zahlt ja auch niemand die Brötchen, die er nicht verkaufen kann. Die Bürgerenergie neigt sich dem Ende zu, schon heute ist erkennbar, dass sich dahinter oft Konzerne verbergen. Es kann nicht im Sinne des Verbrauchers und wohl auch nicht im Sinne der Politik sein, dass sich Windkraftanlagenbetreiber, die oft auch die Planer sind oder eben gleich Konzerne unter dem Deckmantel der Energiewende die Taschen vollstopfen, indem diese die Subventionen kassieren. Der Stromkunde, der Bürger zahlt die Zeche und finanziert der Windbranche so sichere Kredite und schwarze Zahlen, das ist kein marktwirtschaftlicher Wettbewerb. Die Akzeptanz der Bevölkerung für den Bau von WKA wäre sicherlich größer, wenn dieser Energiewende-orientiert, nicht Windkraftbranchen-orientiert abliefe.
Wieviel Windkraftanlagen sollen noch in die Landschaft gestellt werden?
Soll der ländliche Raum eine einzige futuristische Landschaft werden?
Ist das privilegierte "Recht" für den Bau von WKA gerechtfertigt?
Ist das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen adäquat?
Nutzer2606428 | Wed Mar 21 11:43:58 CET 2018 - Wed Mar 21 11:43:58 CET 2018
niemand ist kongret nur gegen windkraftanlagen, aber bitte nicht auf kosten des grünen herzens von deutschland--thüringen. natur ist nicht austauschbar.-----erst wenn der letzte baum gerodet, der letzte fluß vergiftet und der letzte fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, das man geld nicht essen kann.
---wer denkt das er sein handy mit windstrom laden kann hat weit gefehlt, denn wir zahlen sogar noch für die abnahme des stromes ans ausland---und für jedes atomkraftwerk welches wir schließen baut man im ausland zwei neue---darüber sollte man mal nachdenken
WindsOfChange | Sat Mar 17 10:07:37 CET 2018 - Sat Mar 17 10:07:37 CET 2018
Durch die objektive Tatsache, dass Energie nicht erneuerbar ist, ergibt sich im Zuge allen Verwaltungshandelns, der Gesetzgebung und ständiger Rechtsprechung im Rechtsgebiet, dass durch eine unstatthafte Adjektivierung von Energie als erneuerbar zum einen unsachgemäßer Sprachgebrauch zur Anwendung kommt und zum anderen Vorteile vorgespiegelt werden, die faktisch nicht existieren und mithin auch keine Privilegierung legitimieren können. Es ist Betrug. WKA sparen kein CO² ein, weil sie im Betrieb keines produzieren und ihre Herstellung und Errichtung bereits Unmengen freisetzt. Die Einsparung müsste andernorts geleistet werden, wird sie aber nicht. Der Ausstoß steigt in der BRD. Die WKA-Technologie ist also kontraproduktiv i. S. d. völkerrechtlich verbindlichen Staatszieles Klimaschutz, entgegen allen Beteuerungen dem zu dienen.
MarcBut | Tue Feb 27 12:56:11 CET 2018 - Tue Feb 27 12:56:11 CET 2018
Wir könnten auch auf dem Himalya Gemüse anpflanzen und diese Kosten wegen Forschung und Zukunftstechnologie wegen Ernährungsproblemen mit einer Zwangsabgabe auf die Bevölkerung verteilen.
Auch könnte man auf per Gesetz noch 1 Mio. Gigaliner für Gütertransport bauen und den Kfz-Fahrern auf die Steuern hauen - jedoch keine Staßen mehr zusätzlich bauen.
Damit auch die Städte in den Genuß der Energiewende kommen, könnte man die warme aufsteigende Luft mit horizontalen Windmühlen energietechnisch nutzen und dabei gleich noch die Aufheitzung durch stroboskob Beschattung vermindern - nicht zu vergessen, dies auch wieder mit auf die sozial schwachen per Zwangsabgabe umzuwälzen.
Spaß beiseite - echte Fortschritte brauchen keine Zwangsabgaben (mancher Technologiehersteller macht's vor). Man kann wohl in der Raumfahrt problemlos ausserhalb des Sonnensystems Geräte mit Strom versorgen, aber auf der Erde braucht man dazu wohl endlose Zerstörung und Zwangsunterstützer per Gesetz!
StefanJ-- | Tue Feb 27 11:48:55 CET 2018 - Tue Feb 27 11:48:55 CET 2018
Ah, da trumpelt mal wieder einer. Geht es bei allen anderen Branchen um irgendwas anderes als Geld? Der Bauer beackert sein Land, weil es ihm Spaß macht? Aus reiner Menschenfreude? Der Arzt führt seine Praxis aus reiner Philantropie? Die anderen Energiearten werden/ wurden nur aus Nettigkeit betrieben? Nicht.
Aber Strom will schon jeder aus der Steckdose bekommen.
Und die ersten 1000 WKAs oder so wurden alle hoch bejubelt.
Man kann ja in die Stadt umziehen. Da gibts keine WKAs. Aber da will auch nicht jeder leben. Ist halt die persönliche Abwägung, was einem lieber ist.
Vor nicht allzu langer Zeit war "futuristisch" schick.
Und einen Vorteil hat das ja, das mit dem WKAs. Die sind wesentlich auffälliger wie das KKW oder der Tagebau ganz weit weg. Und demokratischer, weil besser verteilt. Und die Profite verteilen sich (noch) auch breiter in der Bevölkerung wie mit den Großkraftwerken aller Art. Aber ich gebe gerne zu, Großtechnik ganz weit weg ist natürlich bequemer. Da müssen dann Andere täglich damit leben. Für einen selber gilt da, aus den Augen, aus dem Sinn.
Nur ist die Energiewende leider völlig ungeplant und ohne jedes Konzept. Eine reine Panikentscheidung nach Fukushima.
Besonders nett finde ich diese ganzen Pharisäer, die immer noch Castoren blockieren, selbst wenn es darum geht, die KKWs stillzulegen. Da geht nur noch um Randale um ihrer selbst willen. Und die andere Sorte Pharisäer, die immer gerne die Gewerbsteuern des örtlichen KKWs genommen haben, aber Rückbau, Zwischenlagerung, usw., nein, das geht gar nicht. Da sollen die KKWs gefälligst so plötzlich und spurenlos verschwinden die die Gewerbesteuern dazu.
Da sagt die demokratische Entscheidungsfindung was Anderes.
dalai-dai | Tue Feb 27 03:03:08 CET 2018 - Tue Feb 27 03:03:08 CET 2018
Diese Erwiderung ist sachfremd.
Atomanlagen werden zurückgebaut, denn der Atomausstieg ist beschlossen. Neue Anlagen werden nicht gebaut.
Die Privilegierung von landwirtschaftlichen Gebäuden wie Unterständen oder Scheunen wurde über Jahrzehnte durch die Justiz extrem restriktiv gehandhabt. Argument war stets der „größtmögliche Schutz des Außenbereichs“. Wer interessiert ist, kann hierzu schnell die betreffenden Urteile finden.
Im Zusammenhang des Windkraftausbaus bestehen jedoch plötzlich keine Bedenken mehr. Der Außenbereich darf maximal beeinträchtigt werden. Die Windkraftlobby hat ganze Arbeit geleistet.
Höchste Zeit für ein Ende der Priviligierung!
Der Windkraftexzess hat Maß und Mitte verloren.
Tilman_Kluge | Mon Feb 26 22:51:57 CET 2018 - Mon Feb 26 22:51:57 CET 2018
WKA sind ausdrücklich lt. §35 (1) 5 BauGB privilegiert. Das sind sie aber nur, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen (vgl. §35 (1) Satz 1. Das gilt für jeden Bau im Außenbereich und hat eine umfassende öffentlich rechtliche Prüfung zur Folge. "Überall" - wie oft beauptet wird - können WKA deshalb schon ´mal gar nicht gebaut werden.
Wenn der F-Plan in Deckung mit der Regionalplanung WKA vorsähe, können diese dennoch gebaut werden, wenn nicht privilegiert, dann über einen B-Plan oder V&E-Plan. Der Prüfungsumfang beschränkte sich auf das, was in Landesentwicklungs-, Regional- und F-Plan noch nicht abgearbeitet wurde. Es hat nichts mit dem §35 BauGB zu tun, wenn dabei stellenweise zugunsten der WKA-Investoren geschlampt wird, als gäbe es kein Morgen.
Weiterhin wird der Bundestag schon aufgrund des EU-Rechtes den §35 hinsichtlich sogenannter EE nicht abspecken. Vgl. Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (mit Änderung und anschl. Aufhebung der RL 2001/77/EG und 2003/30/EG)
Der_Max | Mon Feb 26 22:11:44 CET 2018 - Mon Feb 26 22:11:44 CET 2018
Na ja, dort steht
Ich halte diese Privilegierung für richtig. Der Petent geht irriger weise von der Annahme aus, dass eine landwirtschaftliche Nutzung heutzutage noch irgend etwas mit "Natur" zu tun hat. Aber das ist bei uns schon seit mehreren hundert Jahren nicht mehr der Fall - mit zunehmender Entfremdung.
Von daher ist es sicherlich nicht verkehrt, den Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen zu ermöglichen, einen anderen Ertrag als Feldfrüchte aus ihrem Eigentum zu erzielen, sofern nicht noch besondere Umstände (Naturschutzgebiet) dazu kommen. Jedenfalls ist ein Windpark nicht ökologisch schädlicher als ein riesengroßes Maisfeld oder Kartoffeln. Die sind hierzulande ja auch nicht heimisch, haben also nichts mit Natur zu tun.
Nutzer2600241 | Mon Feb 26 22:09:14 CET 2018 - Mon Feb 26 22:09:14 CET 2018
Geht es in der Windkraftbranche im Wesentlichen um die Energiewende? Nein, es geht nur um Geld, zum Schaden aller, die nicht in dieser schwachsinnigen Technologie investiert sind,
Wieviel Windkraftanlagen sollen noch in die Landschaft gestellt werden? Bis hier keiner mehr wohnen will.
Soll der ländliche Raum eine einzige futuristische Landschaft werden? Natürlich nein!
Ist das privilegierte "Recht" für den Bau von WKA gerechtfertigt? Nein, wie auch?
Ist das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen adäquat? Nein
Nutzer486998 | Mon Feb 26 21:55:34 CET 2018 - Mon Feb 26 21:55:34 CET 2018
Paragraph 35 BauGB "privilegiert" aber nicht nur Windkraftanlagen, sondern im gleichen land-, forst- und gartenbauwirtschaftliche Bauten, Wasserkraftanlagen, Biomasseanlagen und gar Atomanlagen. Es geht dem Petenten also gar nicht um die Privilegierung der Windkraftanlagen, denn die liegt angesichts der zahlreichen anderen nach Paragraph 35 BauGB ebenso "privilegierten" Bauwerke gar nicht vor.
Daher ist die Petition m. E. hinfällig.