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Petition 74320

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Änderung des § 152b des Strafgesetzbuches (Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks) vom 18.10.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 152b Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt zu ändern:
"§ 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft...".

Begründung

Am 22.04.1999 beschloss das Board of Directors von Europay International das Entfallen der
Eurocheque-Garantie per 01.01.2002. Als Folge hieraus dürften sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch „Eurocheques“ im Umlauf befinden, da diese meines Wissens nicht mehr durch die Banken ausgegeben werden. Der § 152 b StGB ist daher nicht mehr zeitgemäß.

Straftatbestände durch Fälschung von Eurocheques sind somit nach Änderung durch § 152a StGB abgedeckt, da diese weiterhin sämtliche Scheckmerkmale erfüllen.
Die Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bleibt durch die Änderung unberührt.

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