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Diskussion zur Petition 74536

Straßenverkehrs-Ordnung

Ergänzung des § 35 Absatz 1 StVO (Aufnahme des THW in den Adressatenkreis mit Sonderrechten) vom 30.10.2017

Diskussionszweig: Das Anliegen ist entweder bereits geregelt oder nicht deutlich ausgedrückt worden.

Nutzer5289 | 22.11.2017 - 15:34

Das Anliegen ist entweder bereits geregelt oder nicht deutlich ausgedrückt worden.

Anzahl der Antworten: 5

Nach §35 Abs.1 StVO ist der Katastophenschutz (und damit auch das THW) von den Vorschriften der StVO befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

THW-Helfer dürfen jedoch bei Alarmierung während der privaten Anfahrt zur Unterkunft im privaten PKW keine Wege- und Sonderrechte in Anspruch nehmen.
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