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Petition 74545

Grundgesetz

Änderung des Artikels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes vom 31.10.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) auch Teil der Ewigkeitsklausel nach Artikel 79 Abs. 3 GG wird.

Begründung

Man sollte Artikel 5 des Grundgesetzes zur Ewigkeitsklausel ernennen, weil ich finde, dass der Unterschied zwischen einer Diktatur bzw. Autokratie und der Demokratie ist, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gibt. Diese Werte sollten die Freiheit immer besitzen, denn damit ist eine Demokratie immer standfest. Man sollte aber trotzdem den Unterschied zwischen Beleidigung und Meinung erkennen. Die Ewigkeitsklausel darf nicht zu oft benutzt werden aber hier muss sie benutzt werden.

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