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Petition 74573

Zulassung zum Straßenverkehr

Aufhebung der Beschränkung an Warnschallzeichen für Fahrräder (gemäß § 64 a (StVZO)) vom 01.11.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die in § 64 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung für Fahrräder formulierte Beschränkung an Warnschallzeichen aufzuheben. Neben mindestens einer helltönenden Klingel mögen weitere Schallzeichen als Ausrüstung an Fahrrädern zulässig sein, sofern diese keine Dauertongeber sind und sofern diese in einer Gefahrensituation angemessen eingesetzt werden.

Begründung

In Anbetracht des gegenwärtigen Verkehrssituation im insbesondere innerstädtischen Raum ist eine Beschränkung auf Klingeln als Warntongeber für Fahrräder eine unnötig Leib und Leben gefährdende Beschränkung. Für Fahrradfahrer als Fahrzeugführer im öffentlichen Verkehr ist mit einer Klingeln keine sinnvolle Warnmöglichkeit gegeben, um im umgebenden Motorverkehr auf eine Gefahrensituation akustisch hinzuweisen.
In Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz ist daneben nicht ersichtlich, weswegen Fahrradfahrer gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern im Einsatz von Warntongebern eingeschränkt sein sollten - insbesondere in Anbetracht der grösseren Vulnerabilität von Fahrradfahrern.
Eine Einschränkung der Warntongeber auf Grund von Lärmschutzgründen ist nicht begründbar in Anbetracht der nicht punktuellen Lärmbelastung des generellen Kraftfahrzeugverkehrs und sowie der Zulässigkeit von Schallzeichen von dort bis zu 105 dB.
Zum Schutze schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgängern sollte die Nutzung von weiteren Signalgebern neben einer Klingel der Situation angemessen sein. Aufgrund der allgemeinen Rücksichtsnahme sollten Dauertongeber ausgeschlossen sein.
Ansonsten sollte § 64a mit § 55 StVZO harmonisiert werden für Fahrräder.

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