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Petition 74575

Funkdienst

Beschluss eines Ausschließlichkeitskriteriums für neue stationäre Mobilfunk-Standorte vom 02.11.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das folgende Ausschließlichkeitskriterium für neue stationäre Mobilfunk-Standorte:
"...dass dort keine Nutzung als Kindergarten, Kindertagesstätte oder Schule vorhanden ist."
auch auf Kinderspielplätze, private Gartengrundstücke, öffentliche Parks sowie öffentliche und private Parkplätze erweitert wird. Außerdem sollte dieses Kriterium auch auf dasjenige Grundstück angewendet werden, auf dem die Sendeantennen errichtet werden sollen.

Begründung

Der von der Bundesnetzagentur für stationäre Funkanlagen vorgegebene Mindest-Sicherheitsabstand von nur 2,3 Meter über dem Erdboden ist für Kinder, die auf Klettergerüste oder Bäume klettern wollen, sowie für LKW-Fahrer und Wohnmobil-Nutzer, die in ihren Fahrzeugen übernachten wollen, viel zu niedrig, um die Sicherheit vor Grenzwertüberschreitungen zu gewährleisten, sofern die Schlafkabinen in diesen Fahrzeugen oben liegend angebracht sind.
Wörtliches Zitat aus den Antragsunterlagen eines Netzbetreibers für einen Funkstandort in Göttingen:
"Eine Prüfung der angrenzenden Grundstücke hat ergeben, dass dort keine Nutzung als Kindergarten, Kindertagesstätte oder Schule vorhanden ist. Die untere Grenze des dargestellten Bereichs gilt bezogen auf die Horizontale für einen Umkreis von bis zu 30,0 m um die Sendeantennen. Sie befindet sich außerhalb des Bereichs in dem wir auf Grund vertraglicher Vereinbarungen über den Zutritt und Aufenthalt bestimmen können, immer oberhalb von mind. 2,3 m über jeglichem Grund."

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