Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Rentenabzüge bei frühzeitigem
Renteneintritt wegen Arbeitslosigkeit ab dem gesetzlich festgelegten Rentenalter von
65 Jahren nicht mehr gezahlt werden müssen. Voraussetzung sollten 45 Jahre Pflichtbeiträge
sein. Rentenabzüge bei vorzeitigem Renteneintritt wurden gesetzlich festgelegt. Dieses Gesetz
sollte so geändert werden, dass den Rentnern mit mind. 45 Arbeitsjahre ab dem regulären
Renteneintrittsalter diese Abzüge erlassen werden.
Begründung
Jetziges Renteneintrittsalter ist 63 Jahre ohne Abzüge mit stufenweisem Anstieg des Renten-
alters. Diese Rentner nehmen teilweise die Rente ohne Abzüge und gehen zusätzlich weiter
arbeiten! Denen sollte wenigstens auch verboten werden, die Rente ohne Abschlag zu nehmen
und weiter zu arbeiten. Es ist eine ungeheure Ungerechtigkeit gegenüber den bestehenden
Rentnern die lebenslange Rentenabzuge zahlen müssen!
Im Sinne der Versichertengemeinschaft ist es nicht einzusehen, den Abzug wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beim Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen zu lassen. Wer früher Rente bezieht sollte sich "statistisch" nicht besser stellen als jemand, der "seine Zeit abwartet", so dass "statistisch" die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge bis zum Lebensende jeweils gleich ist.
Wohl aber halte ich es für eine versicherungstechnische Ungerechtigkeit, wenn 63-jährige noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen sollen, obwohl sie keinen Anspruch aufs ALG1 haben, sondern auf die Rente verwiesen werden. Lösung: Wegfall der Beitragspflicht für den AN-Anteil. Der Arbeitgeberanteil würde aber weiter fällig, um Leistungen wie Insolvenzausfallgeld und Kurzarbeitergeld abzusichern.
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Berichtigung 23:10 Uhr: Auch über 63-jährige werden nicht auf die Rente verwiesen, wenn sie Anspruch auf ALG1 haben. Das passiert nur beim ALG2. Ich bitte um Entschuldigung.
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im Prinzip müsste man mal verfassungsrechtlich prüfen, ob der Beitragspflicht für über 63-jährige noch ein adäquater Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung gegenübersteht. Falls das nicht der Fall wäre, müssten die Beitragsregeln seitens des Gesetzgebers neu gefasst werden. Gesucht wird also mindestens ein Arbeitnehmer über 63, der Zeit und Lust hat, das durchzuklagen (dauert mindestens 5 Jahre), weil Normalbürger nur eine konkrete Normenkontrollklage dem Verfassungsgericht vortragen dürfen. Die abstrakte Normenkontrollklage (also ohne selbst betroffen zu sein) steht nur bestimmten Verfassungsorganen zu.