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Petition 74909

Telemediengesetz (TMG) / Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Entschärfung der Impressumspflicht für Webseiten-, Blogbetreiber vom 15.11.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Impressumspflicht für Webseiten-, Blogbetreiber usw. sinnvoll zu entschärfen, und zwar so, dass grundsätzlich keine Privatadressen im Klartext hinterlegt werden müssen.

Begründung

Die derzeitige Regelung benachteiligt inländische Privatpersonen und Personen ohne Geschäftsadresse in Bezug auf Artikel 2 Abs. 2 GG und damit indirekt auch in Bezug auf Abs. 1 desselben Artikels. Freie Meinungsäußerung ist ohne Sicherstellung von Abs. 2 nicht realistisch. Die Impressumspflicht alleine stellt bereits durch die bloße Existenz geistig gestörter Individuen und Randgruppen m. E. eine Verletzung von Artikel 2 Abs. 2 GG dar, weil von entsprechenden Angriffen ausgegangen werden muss, und alleine diese Befürchtung wird bei den meisten Bürgern einen freiwilligen Verzicht auf Abs. 1 auslösen.

Zur Förderung der Meinungsfreiheit in Deutschland schlage ich daher eine entsprechend geeignete Änderung der Impressumspflicht vor. Wie diese genau aussehen könnte, das überlasse ich gerne einem geeigneten Gremium. Man könnte sich beispielsweise an den unterschiedlichen Bilanzierungspflichten bei unterschiedlich großen Kapitalgesellschaften orientieren, d. h. auf die Offenlegungspflicht persönlicher Daten bis zu einer gewissen (wirtschaftlichen?) Kennziffer ganz verzichten, oder sie zumindest einschränken bzw. eine richterliche Instanz zwischenschalten (Hinterlegung, Zugriff nur mit richterlichem Beschluss o. ä.).

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