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Diskussion zur Petition 75032

Reformvorschläge in der Sozialversicherung

Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vom 21.11.2017

Diskussionszweig: "bedingungslos" = Nebelkerze & lässt Ansinnen scheitern. Bundessozialhilfegesetz (Grundeinkommen) von vor 2004 war exzellent (=SGB XII von heute)

TheFirstDarkspirit | 31.12.2017 - 08:57 (Zuletzt geändert am 01.01.2018 - 14:15  von Admin )

"bedingungslos" = Nebelkerze & lässt Ansinnen scheitern. Bundessozialhilfegesetz (Grundeinkommen) von vor 2004 war exzellent (=SGB XII von heute)

Anzahl der Antworten: 0

Früher bekamst du ein deinem individuellen Bedarf entsprechendes Grundeinkommen, wofür es wenige Bedingungen gab:
* Bedürftigkeit
* Tätigkeit (Erwerbsarbeit, Hausfrau, Ehrenamt, Schule, Studium) oder Behinderung (Aktivierung durch Ehrenamt, wenn möglich)

Diesen Zustand könnte man durch Streichung des SGB II und
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wieder herbeiführen. Dann wäre jeder im SGB XII, welches heute nur als Fallback dient und überwiegend wortgleich dem alten BSHG entspricht.

Einige Politiker faseln, dass es doch besser sei, in einer Grundsicherung (Arbeitsuchende/Erwerbsminderung) zu sein, als Sozialhilfe zu beziehen, weil man dann nicht wie ein Bittsteller aufträte. Das tut man doch eh bei jeder Leistung. Ein Rentenantragssteller fühlt sich dabei auch nicht schlecht. Wir bezahlen als Steuerzahler eh jede Leistung.
Jeder Bürger hat ideell Anteil am Territorium. (Miteigentum:
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Was der Rechtsstaat über Steuern als Pachtzins reinholt, zahlt der Sozialstaat den Bürgern als Lehensgebern aus. Soziale Leistungen sind ein Zeichen des gegenseitigen Respekts und der Ehre und keine Schande. Sozialhilfe ist Ehrensold für den Bürger.

Mittelfristig könnte man die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte abschaffen, sodass diese Personengruppe auch im 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) landet und wir wirklich den vor-2004-Zustand zurückhaben.

Dann könnte man mittelfristig über die Erhöhung von Freibeträgen nachdenken.

Langfristig könnte man auch darüber nachdenken, die Bedürftigkeitsprüfung wegfallen zu lassen und nur noch den Tätigkeiits- und Gesundheitsstatus zu erfassen. Somit hätte man die Vorteile aus der bisherigen "Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung".

Man könnte auch ruhig darüber nachdenken, gesellschaftlich die ziemlich libertäre Sozialhilfe als Grundeinkommen zu bezeichnen. Die neoliberale Grundsicherung für Arbeitssuchende enthält das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, wird aber gesellschaftlich auch Hartz IV genannt.

Jede absurde Forderung wie "Millionärskindern weniger Kindergeld zu zahlen" bringt nur eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes und Ineffizienz mit. Wenn Reiche richtig besteuert würden, ist die Verrechnung von Grundeinkommen und Kindergeld auf derem Konto irrelevant.
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