Text der Petition
Der Petent möchte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erreichen.
Begründung
Momentane Situation
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I GG)
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I GG)
Soziale Grundsicherung entspricht nicht dem Gedanken, denn es:
greift in Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ein
bevormundet die Lebensgestaltung
strenge Vorschriften für Feststellung der Bedürftigkeit
nur geringes Vermögen erlaubt
kein Anspruch auf Urlaub Verlassen des Wohnortes ist maximal für 3 Wochen im
Jahr möglich muss genehmigt werden
- Etablierung einer Ethik der Erwerbsarbeit um jeden Preis als zentrales Interventionsziel
-
Das bedingungslose Grundeinkommen
regelmäßiges monatliches Einkommen
unabhängig von Erwerbstätigkeit
menschenwürdiges Dasein
Teilnahme am öffentlichen Leben
steht jedem Menschen zu ist ein individuell garantiertes Recht von der Geburt bis
zum Tod
ist unabhängig von familiären oder partnerschaftlichen Bindungen
und von Einkommens- und Vermögensverhältnissen
sowie der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
* Bedürftigkeit
* Tätigkeit (Erwerbsarbeit, Hausfrau, Ehrenamt, Schule, Studium) oder Behinderung (Aktivierung durch Ehrenamt, wenn möglich)
Diesen Zustand könnte man durch Streichung des SGB II und
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wieder herbeiführen. Dann wäre jeder im SGB XII, welches heute nur als Fallback dient und überwiegend wortgleich dem alten BSHG entspricht.
Einige Politiker faseln, dass es doch besser sei, in einer Grundsicherung (Arbeitsuchende/Erwerbsminderung) zu sein, als Sozialhilfe zu beziehen, weil man dann nicht wie ein Bittsteller aufträte. Das tut man doch eh bei jeder Leistung. Ein Rentenantragssteller fühlt sich dabei auch nicht schlecht. Wir bezahlen als Steuerzahler eh jede Leistung.
Jeder Bürger hat ideell Anteil am Territorium. (Miteigentum:
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Was der Rechtsstaat über Steuern als Pachtzins reinholt, zahlt der Sozialstaat den Bürgern als Lehensgebern aus. Soziale Leistungen sind ein Zeichen des gegenseitigen Respekts und der Ehre und keine Schande. Sozialhilfe ist Ehrensold für den Bürger.
Mittelfristig könnte man die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte abschaffen, sodass diese Personengruppe auch im 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) landet und wir wirklich den vor-2004-Zustand zurückhaben.
Dann könnte man mittelfristig über die Erhöhung von Freibeträgen nachdenken.
Langfristig könnte man auch darüber nachdenken, die Bedürftigkeitsprüfung wegfallen zu lassen und nur noch den Tätigkeiits- und Gesundheitsstatus zu erfassen. Somit hätte man die Vorteile aus der bisherigen "Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung".
Man könnte auch ruhig darüber nachdenken, gesellschaftlich die ziemlich libertäre Sozialhilfe als Grundeinkommen zu bezeichnen. Die neoliberale Grundsicherung für Arbeitssuchende enthält das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, wird aber gesellschaftlich auch Hartz IV genannt.
Jede absurde Forderung wie "Millionärskindern weniger Kindergeld zu zahlen" bringt nur eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes und Ineffizienz mit. Wenn Reiche richtig besteuert würden, ist die Verrechnung von Grundeinkommen und Kindergeld auf derem Konto irrelevant.