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Petition 75121

Führerscheinwesen

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (Ergänzung des § 24 Absatz 1 FeV) vom 24.11.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung um eine Nummer 1a gefordert: Der Inhaber muss einen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, vorlegen.

Begründung

Bei zahlreichen Verkehrsunfällen sind Fahrzeuge der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beteiligt, welche von der Verlängerung nach § 24 FeV betroffen sind.
Gerade durch die spezifischen Gefahren, die von LKW bzw. Omnibussen ausgehen, sind Verkehrsunfälle mit solchen Fahrzeugen meist schwerwiegender Natur, sodass eine unmittelbare Leistung von Erster Hilfe geboten ist. Insbesondere bei Unfällen mit Omnibussen ist in der Regel von mehreren Verletzten auszugehen.
Fahrer dieser Fahrzeuge sind in etwa 50 % der Fälle als Unfallverursacher zu ermitteln und geraden somit in eine Garantenstellung durch Ingerenz bezüglich der Unfallopfer.
Durch die bisherige Regelung wird von Fahrern dieser Fahrzeuge zwar verlangt, alle fünf Jahre eine ärztliche und augenärztliche Eignungsprüfung vorzuweisen, eine Schulung in Erster Hilfe ist aber nur beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis notwendig. Dadurch, dass diese Schulung mitunter Jahre oder gar Jahrzehnte her liegt, ist davon auszugehen, dass das so erworbene Wissen verschwindet oder zumindest nicht mehr zeitgemäß ist.

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