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Petition 75247

Personalrecht des öffentlichen Dienstes

Teilnahmemöglichkeit am Dienstsport für Beamte/Angestellte (bis zu 2 h/Arbeitswoche) vom 30.11.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es allen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ermöglicht wird, analog der Regelungen für Soldaten, an bis zu 2 Stunden in der Arbeitswoche am Dienstsport teilzunehmen.

Begründung

- U. a. haben Soldaten aufgrund ihrer körperlichen Tätigkeit (und Auslandsverwendung) einen Anspruch auf Dienstsport während Ihrer Arbeitszeit.
- Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bzw. der Bundeswehr gibt es einen solchen Anspruch nicht, da diese keine körperlichen Arbeiten verrichten.
- Eine Vielzahl von Soldaten verrichtet allerdings Ihren Dienst in Ämtern und Behörden analog der Arbeit eines Beamten oder Angestellten ohne dass diese "zivile" Arbeitsgruppe einen Anspruch auf Dienstsport erheben kann.
- Viele Angestellte im öffentlichen Dienst (z.B. Techn. Gebäudemanagement, Geländebetreuungsdienst etc.) arbeiten körperlich anspruchsvoll und haben ebenfalls keinen Anspruch auf Dienstsport.
- Zwar wird sich zum Teil bemüht durch BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement, nur Maßnahmen ohne Wettkampfcharakter, bis 2h/Woche) die Attraktivität zu steigern, aber die Maßnahmen welche hier zur Verfügung stehen sind begrenzt und haben häufig nichts mit Sport im Sinne des Dienstsportes von z. B. Soldaten zu tun (Leichtathletik, Ballsportarten, etc.)
- Eine Anpassung der Regelungen für Angestellte und Beamte sollte im Rahmen der heutigen Zeit eigentlich keine Diskussion sein und scheint an der Zeit. Selbstverständlich sollte hier darauf geachtet werden, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht am Dienstsport und BGM teilnehmen, um einen Missbrauch zu verhindern.

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