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Diskussion zur Petition 75249

Bundeszentralregister

Beantragung eines (beglaubigten) Führungszeugnisses vom 30.11.2017

Diskussionszweig: Nicht ganz korrekte Darstellung der Sachlage

Heinz 548 | 15.12.2017 - 13:43

Nicht ganz korrekte Darstellung der Sachlage

Anzahl der Antworten: 0

Das in der Petition dargestellte Antragsverfahren ist falsch und/oder weist Lücken auf:

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post (ggfls per Einschreiben/ Rückschein) oder Telefax, allerdings nicht per E-Mail, gestellt werden.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten und von der Antrag stellenden Person persönlich unterschrieben sein.

Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung KANN durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung erfolgen oder durch eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in erteilt werden.

Bei Privatführungszeugnissen ist eine Anschrift der Antrag stellenden Person (auch im Ausland) anzugeben, an die das Führungszeugnis übersandt werden soll.

Eine wie geforderte Transparenz die den Bearbeitungsprozess beinhaltet, gibt es auch für im Inland beantragte Führungszeugnisse nicht und wäre auch so aus Gründen des Datenschutzes höchst problematisch.
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