Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Möglichkeit, ein (beglaubigtes) Führungszeugnis aus dem Ausland zu beantragen, zu vereinfachen. Ein transparenter Beantragungsprozess, in dem ersichtlich ist, ob das Führungszeugnis bearbeitet wird.
Begründung
Für Deutsche Bürger ohne Wohnsitz und Bekannte in Deutschland ist es momentan nicht möglich ein
Beglaubigtes Führungszeugnis im Ausland zu beantragen. Dies ist problematisch für Deutsche im Ausland, welche aus Visa Gründen oder Arbeitsgründen ein beglaubigtes Führungszeugnis zu beantragen. Im Moment ist nur Beantragung per Fax oder schriftlich möglich nachdem der Antrag von der Botschaft des jeweiligen Landes bestätigt wird.
Danach, wenn der Antrag abgesendet wurde, ist unersichtlich, ob das Führungszeugnis jemals bearbeitet wird oder wurde.
Der Prozess zieht sich bis über einen Monat hin in dem der im Ausland lebende nicht im Klaren ist ob er die benötigten Dokumente je erhält.
Im Ausland ist eine Führungszeugnisbeantragung an jeder Polizeistelle jederzeit sofort möglich, nur in Deutschland dauert diese Bearbeitung wochenlang.
Es sollte mittlerweile mit dem Internet möglich sein, diese Dinge zu vernetzen.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post (ggfls per Einschreiben/ Rückschein) oder Telefax, allerdings nicht per E-Mail, gestellt werden.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten und von der Antrag stellenden Person persönlich unterschrieben sein.
Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung KANN durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung erfolgen oder durch eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in erteilt werden.
Bei Privatführungszeugnissen ist eine Anschrift der Antrag stellenden Person (auch im Ausland) anzugeben, an die das Führungszeugnis übersandt werden soll.
Eine wie geforderte Transparenz die den Bearbeitungsprozess beinhaltet, gibt es auch für im Inland beantragte Führungszeugnisse nicht und wäre auch so aus Gründen des Datenschutzes höchst problematisch.