Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Modernisierungsmaßnahmen maximal 3 Prozent der Kosten pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Begründung
Die derzeitige Regelung der Umlage der Kosten von Modernisierungsmaßnahmen von 11 Prozent pro Jahr belastet nur einseitig die Mieter. Der Vermieter muss hierfür keine Kosten tragen, die Investition hat sich bereits nach 9 Jahren amortisiert und die Immobilie auf Kosten der Mieter im Wert deutlich gesteigert. Statistisch ist erst nach 30 Jahren wieder eine Modernisierung nötig. Somit sollte auch die Modernisierungsumlage auf 30 Jahre gestreckt werden. Die aktuelle Regelung ist eine Diskriminierung der Mieter.
300 €/ Monat somit auf 360 €/ Monat (Kaltmiete).
300 €/ Monat Nebenkosten, davon 60 €/ Monat Heizkosten
Im Jahr darauf werden die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: 11% der Kosten, das entspricht dann 140 €/ Monat.
Diese sind dann im Sommer abgeschlossen, was eine Mieterhöhung von 300 €/ Monat auf 500 €/ Monat innerhalb von 6 Monaten bedeutet.
Nichts anderes sagen die Gesetze aus.
Als Mindestlohnempfänger erhalten Sie ca. 1.532 € Brutto (1.129 € netto) und zahlen im Jahr 1.062 € Steuern.
Von Ihren 1.129 € Nettogehalt hat sich die Mietanteil innerhalb von 6 Monaten um 200 € erhöht.
Von Ihren 1.129 €/ Monat verbleiben Ihnen damit 329 €/ Monat. (Miete warm jetzt 800 €.)
Also nehmen Sie mir das nicht übel: Sie fordern von den Opfern der GROKO, etwas privat für die Rente an Geldern zurückzulegen?
In einen Bausparvertrag einzuzahlen? Sich beruflich weiterzubilden, ohne diese Kosten steuerlich absetzen zu können? Sich zusätzlich privat krankenzuversichern?
Dann haben Sie sicher nichts dagegen, die Beschäftigung eines Bundestagsabgeordneten auf ein Ehrenamt umzulegen und die Diäten dafür auf den Mindestlohn herabzusetzen.
Immerhin arbeitet der Mindestlohnempfänger im Schichtbetrieb, nicht halbtags im Plenarsaal.
Aber das würden Sie nicht als gerecht betrachten, da Ihnen mehr zusteht?
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Eine Erweiterung des Themas auf Aspekte, die nicht Gegenstand der Petition sind, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Die Petition ist überfällig.